Festsetzung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben.
Abgabenerhebung
Zentrale Aspekte der Abgabenerhebung sind die Bestimmung der Einfuhr- und Ausfuhrzölle, die Festlegung der Zahlungsbedingungen sowie die Kriterien für die Befreiung oder Rückzahlung von Abgaben.
• Sichere Ratschläge:
Kompetente Beratung dank 30 Jahren Erfahrung in der Zollabwicklung, Zollberatung und Schulung
• Klärung aller Fragen: Persönlicher und schneller Kontakt bundesweit
•
Schnelle Ergebnisse: Dank direkter örtlicher Nähe zu den Zollbehörden

Wir sind vernetzt
Betroffene Abgaben
Festsetzung und buchmäßige Erfassung
Wir werden Festsetzungen erhoben? Was versteht man unter buchmässiger Erfassung?
Abgabenerhebung – Was sind Abgaben Steuern einer Einfuhr?
Als Unternehmen, das Waren aus dem Ausland importiert, sind Sie zur Zahlung von Abgaben verpflichtet. Ob und in welcher Höhe Sie Abgaben zahlen müssen, hängt von den geltenden Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Landes ab. Insbesondere spielt das Herkunftsland einer Ware eine große Rolle. So unterliegt der Warenverkehr innerhalb der EU keinen Beschränkungen. Importieren Sie hingegen aus einem Drittland, müssen Sie für verschiedene Warengruppen Abgaben zahlen. Obendrein gelten für bestimmte Waren Einfuhrbeschränkungen und -verbote.
Als Experten für Zoll und Außenwirtschaft stehen wir Ihnen bei Fragen zur Abgabenerhebung beratend zur Seite. Oder haben Sie Fragen zu Themen wie Versandverfahren und Luftsicherheit? Sprechen Sie uns an.
Was ist ein Abgabenbescheid Zoll?
Beim Abgabenbescheid handelt es sich um eine Mitteilung des Zolls über die Zollabgaben, die Sie bei der Einfuhr von Waren bezahlen müssen. Der Bescheid ist Zahlungsaufforderung und Steuerbescheid zugleich. Sie erhalten ihn nur dann, wenn die Waren, die Sie importieren möchten, unter die deutschen Zollbestimmungen fallen. Beispielsweise erhalten Sie die Aufforderung zur Zahlung, wenn die Ware den Freibetrag von 150 Euro überschreitet und die Ware aus einem Land stammt, mit dem kein Freihandelsabkommen besteht.
Abgabenerhebung – Wer zahlt die Einfuhrabgaben
In der Regel zahlt der Empfänger der Waren, der diese in das Land einführt, die Einfuhrabgaben. Dies kann entweder der Importeur selbst, der Spediteur oder ein Zollbeauftragter sein, der die Zollanmeldung für Sie übernimmt.
Die Einfuhrabgaben müssen Sie zahlen, bevor der Zoll die Waren aus dem Zollbereich zum weiteren Transport freigibt. Falls der Empfänger der Waren die Einfuhrabgaben nicht bezahlt, kann der Zoll die Waren beschlagnahmen. In diesem Fall können Sie als Empfänger für eventuelle rechtliche Konsequenzen verantwortlich gemacht werden.


Welche Abgaben Arten gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Abgaben, die Sie für die Ein- und Ausfuhr von Waren zahlen müssen. Die wichtigsten sind:
- Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zum vollen Steuersatz (19 %) oder zum ermäßigten Steuersatz (7 %)
- Einfuhrzölle auf Waren, die Sie aus dem Ausland einführen
- Ausfuhrzölle, die dazu dienen, den Export bestimmter Waren zu beschränken oder zu kontrollieren
- Verbrauchssteuern auf bestimmte Produkte wie Alkohol, Tabak und Treibstoffe
- Anti-Dumping-Zölle, die verhindern sollen, dass ausländische Unternehmen den Markt im Importland dominieren, indem sie Produkte zu besonders niedrigen Preisen verkaufen
- Kontingentzölle, die Sie für eine bestimmte Warenmenge zahlen
Wann fallen Einfuhrabgaben an?
Als Importeur sind Sie dazu verpflichtet, Einfuhrabgaben zu zahlen. Diese fallen für Waren an, die Sie aus einem Drittland in die EU einführen. Unter anderem spielen die folgenden Aspekte bei der Höhe der Einfuhrabgaben eine Rolle:
- Art der Waren
- Warenursprung
- Warenwert
- Versandkosten
Es gibt bestimmte Waren, die vom Zoll befreit sind. Einen genauen Überblick über Ihre Möglichkeiten zur Zollbefreiung erhalten Sie, wenn Sie sich fortbilden. Informieren Sie sich jetzt über die Zertifizierungen zum Ermächtigten Ausführer, Registrierten Ausführer und Zugelassenen Ausführer oder das AEO Zertifikat.
Können Zollgebühren zurückgefordert werden?
Sie haben die Möglichkeit, in Einzelfällen, Zollgebühren zurückzufordern. Haben Sie beispielsweise zu viele Abgaben gezahlt, greift Artikel 236 des Zollkodex. In diesem Fall können Sie einen Antrag auf Erstattung stellen. Eine Erstattung ist ebenfalls möglich, sollte es zu Fehlern bei der Zollabwicklung kommen, für die Sie keine Schuld tragen.
Wie kann ich Zollgebühren zurückfordern?
Um Zollgebühren zurückzufordern, muss ein sachlicher, außergewöhnlicher Grund für Ihren Antrag vorliegen. Ihren Anspruch müssen Sie zudem nachweisen. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Expertise beratend zur Seite. Alternativ können Sie uns als
externer Zollbeauftragter engagieren.
Kostenlose Erstberatung
Sie möchten durch eine Zollberatung Kosten verringern und Zeit bei der Abwicklung sparen?
Fordern Sie ein Beratungsgespräch an!
Thomas Stiegler, Zollberater
Welche Abgaben fallen bei der Einfuhr von Waren an?
Welche Abgaben bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern anfallen, hängt von Menge, Art und Sachwert der jeweiligen Ware ab. Nach deutschem Recht fallen ab einem Warenwert von 150 Euro neben der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) Zollabgaben sowie unter Umständen Verbrauchsteuern an.
Was sind steuerfreie Einfuhren?
Unter gewissen Umständen sind Einfuhren steuerfrei. Sie müssen so etwa keine Einfuhrumsatzsteuer für Waren zahlen, die auch im Inland keiner Umsatzsteuer unterliegen. Weder Zoll noch EUSt müssen Sie zahlen, wenn
- ein Freihandelsabkommen zwischen zwei Ländern besteht,
- Waren unter den Freibetrag fallen,
- besondere Bestimmungen gelten,
- Sie Gegenstände rückführen
- oder Waren für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
AEO Zertifikat Schulungen
Wir schulen Inhouse und geben Webinare zur Erlangung des AEO Zertifikats:
- AEO Kriterien und AEO Anforderungen
- Vorteile der AEO Zertifizierung
- Die Internationale Lieferkette
- Allgemeine Sicherungsmaßnahmen
- Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen
- Lernkontrolle
Externer Zollbeauftragter
Die wichtigsten Aufgaben eines Zollbeauftragten sind:
- Kontrollen von Exportgütern
- Kontrolle von Dokumenten für Im- und Export
- Auftragsabwicklung im Import und Export
- Ansprechpartner und Begleitung bei Zollprüfungen
- Kontrolle der Einhaltung von Zollbewilligungen und zollrechtlichen Anforderungen
- Richtiger Umgang und Überwachung mit dem IT-Verfahren ATLAS
FAQs - Abgabenerhebung
Unsere Zollseminare
& Schulungen
Übersicht unserer Leistungen (PDF)
Sie möchten von individuell zugeschnittenen
Zollschulungen und Beratungen profitieren?
Wünschen Sie einen Besuch?
Wenn Sie Fragen haben und eine schnelle Antwort wünschen, vergessen Sie bitte nicht, Ihre Telefonnummer anzugeben.
Gern stehen wir Ihnen für Terminabsprachen zur Verfügung.
First Class ratioconsult GmbH
Thomas Stiegler
Starkenburgstr. 10
64546 Mörfelden-Walldorf
Kontaktformular
Jetzt kostenlose Erstberatung anfordern
Kontaktieren Sie uns
Neuigkeiten zu den Themen
Zoll und Aussenwirtschaft
