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Festsetzung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben.
Zentrale Aspekte der Abgabenerhebung sind die Bestimmung der Einfuhr- und Ausfuhrzölle, die Festlegung der Zahlungsbedingungen sowie die Kriterien für die Befreiung oder Rückzahlung von Abgaben.
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Wir werden Festsetzungen erhoben? Was versteht man unter buchmässiger Erfassung?
Als Unternehmen, das Waren aus dem Ausland importiert, sind Sie zur Zahlung von Abgaben verpflichtet. Ob und in welcher Höhe Sie Abgaben zahlen müssen, hängt von den geltenden Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Landes ab. Insbesondere spielt das Herkunftsland einer Ware eine große Rolle. So unterliegt der Warenverkehr innerhalb der EU keinen Beschränkungen. Importieren Sie hingegen aus einem Drittland, müssen Sie für verschiedene Warengruppen Abgaben zahlen. Obendrein gelten für bestimmte Waren Einfuhrbeschränkungen und -verbote.
Als Experten für Zoll und Außenwirtschaft stehen wir Ihnen bei Fragen zur Abgabenerhebung beratend zur Seite. Oder haben Sie Fragen zu Themen wie Versandverfahren und Luftsicherheit? Sprechen Sie uns an.
Beim Abgabenbescheid handelt es sich um eine Mitteilung des Zolls über die Zollabgaben, die Sie bei der Einfuhr von Waren bezahlen müssen. Der Bescheid ist Zahlungsaufforderung und Steuerbescheid zugleich. Sie erhalten ihn nur dann, wenn die Waren, die Sie importieren möchten, unter die deutschen Zollbestimmungen fallen. Beispielsweise erhalten Sie die Aufforderung zur Zahlung, wenn die Ware den Freibetrag von 150 Euro überschreitet und die Ware aus einem Land stammt, mit dem kein Freihandelsabkommen besteht.
In der Regel zahlt der Empfänger der Waren, der diese in das Land einführt, die Einfuhrabgaben. Dies kann entweder der Importeur selbst, der Spediteur oder ein Zollbeauftragter sein, der die Zollanmeldung für Sie übernimmt.
Die Einfuhrabgaben müssen Sie zahlen, bevor der Zoll die Waren aus dem Zollbereich zum weiteren Transport freigibt. Falls der Empfänger der Waren die Einfuhrabgaben nicht bezahlt, kann der Zoll die Waren beschlagnahmen. In diesem Fall können Sie als Empfänger für eventuelle rechtliche Konsequenzen verantwortlich gemacht werden.
Es gibt verschiedene Arten von Abgaben, die Sie für die Ein- und Ausfuhr von Waren zahlen müssen. Die wichtigsten sind:
Als Importeur sind Sie dazu verpflichtet, Einfuhrabgaben zu zahlen. Diese fallen für Waren an, die Sie aus einem Drittland in die EU einführen. Unter anderem spielen die folgenden Aspekte bei der Höhe der Einfuhrabgaben eine Rolle:
Es gibt bestimmte Waren, die vom Zoll befreit sind. Einen genauen Überblick über Ihre Möglichkeiten zur Zollbefreiung erhalten Sie, wenn Sie sich fortbilden. Informieren Sie sich jetzt über die Zertifizierungen zum Ermächtigten Ausführer, Registrierten Ausführer und Zugelassenen Ausführer oder das AEO Zertifikat.
Sie haben die Möglichkeit, in Einzelfällen, Zollgebühren zurückzufordern. Haben Sie beispielsweise zu viele Abgaben gezahlt, greift Artikel 236 des Zollkodex. In diesem Fall können Sie einen Antrag auf Erstattung stellen. Eine Erstattung ist ebenfalls möglich, sollte es zu Fehlern bei der Zollabwicklung kommen, für die Sie keine Schuld tragen.
Um Zollgebühren zurückzufordern, muss ein sachlicher, außergewöhnlicher Grund für Ihren Antrag vorliegen. Ihren Anspruch müssen Sie zudem nachweisen. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Expertise beratend zur Seite. Alternativ können Sie uns als
externer Zollbeauftragter engagieren.
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Thomas Stiegler, Zollberater
Welche Abgaben bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern anfallen, hängt von Menge, Art und Sachwert der jeweiligen Ware ab. Nach deutschem Recht fallen ab einem Warenwert von 150 Euro neben der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) Zollabgaben sowie unter Umständen Verbrauchsteuern an.
Unter gewissen Umständen sind Einfuhren steuerfrei. Sie müssen so etwa keine Einfuhrumsatzsteuer für Waren zahlen, die auch im Inland keiner Umsatzsteuer unterliegen. Weder Zoll noch EUSt müssen Sie zahlen, wenn
Wir schulen Inhouse und geben Webinare zur Erlangung des AEO Zertifikats:
Die wichtigsten Aufgaben eines Zollbeauftragten sind:
Um den Verkauf von Produkten zu Dumpingpreisen zu verhindern, werden Abgaben bei der Einfuhr erhoben. Dies dient dem Schutz der Wirtschaft eines Landes. Zudem tragen die Einfuhrabgaben zur Finanzierung der Zollverwaltung bei.
Die Höhe der Zollabgaben hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem wirken sich Warenwert, Transportkosten und geltenden Zollsatz gemäß Tarif auf die Abgabenhöhe aus. Gerne ermöglichen wir Ihnen, sich in einer unserer Zollschulungen zu diesen und weiteren Themen fortzubilden.
[H3]Was ist der Unterschied zwischen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer?
Bei der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) handelt es sich um eine Steuer von Bund und Land, die sich auf den Wert der Ware sowie gegebenenfalls Versand und Versicherung bezieht. Im Gegensatz dazu kommen die Zollabgaben der EU zu und beziehen sich auf die Ware selbst. Weiterführende Informationen zu Zoll und EUSt können Sie auf der Internetseite des Bundesministerium der Finanzen nachlesen.
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