Die Aufgaben eines externen Zollbeautftragten
Externer Zollbeauftragter
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Aufgaben eines externen Zollbeauftragten
Auf dieser Seite beschreiben wir die Aufgaben der Zollbeauftragten. Die Aufgaben und die fachlichen Voraussetzungen sind unabhängig davon, ob die jeweilige Person unternehmensintern tätig ist oder als externer Berater engagiert wurde. Im weiteren Verlauf des Artikels können Sie sich dann über die Zusammenarbeit mit einem externen Zollbeauftragten informieren.
Externer Zollbeauftragter - Früher war alles besser?
Bevor der neue Zollkodex der Europäischen Union (Unionszollkodex UZK) eingeführt wurde, war es möglich beliebige Mitarbeiter innerhalb eines Unternehmens zum Zollbeauftragten zu ernennen.
Dabei war es unerheblich,ob der Zollbeauftragte überhaupt das nötige
Know-how besaß. Nahezu jeder konnte Zollbeauftragter werden.
Dies änderte sich erst zum 01.05.2016 mit der
Einführung des Zollkodex der Europäischen Union. Dieser gibt seither den neuen Rahmen für das europäische Zollrecht vor.

Heute deutlich höhere Anforderungen an Zollbeauftragte
Als Folge davon, werden heute deutlich höhere Anforderungen an Zollbeauftragte gestellt. So ist es nun erforderlich, dass der Zollbeauftragte mindestens eine dreijährige praktische oder berufliche Erfahrung aus dem Zollbereich mitbringt. Auch eine Ausbildung bzw. Weiterbildung im Zollsegment kann hierfür anerkannt werden.
Einfach “durch das Unternehmen spazieren und munter drauf los benennen” ist faktisch gar nicht mehr möglich. Wer über kein fundiertes Fachwissen in verschiedenen zollrelevanten Bereichen verfügt, kann auch nicht zum Zollbeauftragten ernannt werden. Und das ist gut so. In vielerlei Hinsicht.

Was macht ein Zollbeauftragter?
Ein
Zollbeauftragter (auch Zollverantwortlicher oder Zollermächtigter), ist unverzichtbar für Unternehmen, die in der Lage sein möchten, ihre Zollangelegenheiten kompetent und eigenständig zu managen.
Diese wichtige Aufgabe erfordert eine qualifizierte Person, die mit Fachwissen und Erfahrung glänzt und die Zollprozesse reibungslos steuern kann.
Ein Zollbeauftragter übernimmt die Verantwortung für die korrekte Abwicklung von Zollverfahren und sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen stets im Einklang mit den geltenden Vorschriften und Bestimmungen arbeitet.
Dafür sind darüber hinaus auch entsprechende Kenntnisse im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht erforderlich.
Übrigens ist der Zollbeauftragte auch der Wegbereiter und Vorstufe zur Zertifizierung zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO).
Aufgaben eines Externen Zollbeauftragten
Der Gesetzgeber hat die Anforderungen an die praktische oder berufliche Befähigung des Zollbeauftragten wie folgt definiert. Quelle Zoll.de:
Die Nachweisführung ist möglich durch:
- mindestens dreijährige praktische Erfahrung im Segment Zoll
- Einhaltung einer von einer europäischen Normungsorganisation verabschiedeten Qualitätsnorm für den Zollbereich oder
- erfolgreicher Abschluss einer zollrechtlichen Ausbildung, die dem Umfang seiner zollrelevanten Tätigkeiten entspricht oder
- Beauftragung eines
AEOC
für die Zollangelegenheiten des Antragstellers.
Aktuell beschränkt sich die Prüfung der praktischen oder beruflichen Befähigung auf den Nachweis einer dreijährigen praktischen Erfahrung im Zollbereich (Art. 27 Abs. 1 a) Ziffer i IA.
Darüber hinaus wurde bis dato keine Qualitätsnorm von einer europäischen Normungsorganisation für den Zollbereich festgelegt.
Auch der Nachweis der beruflichen Befähigung nach Art. 27 Abs. 1 b) Ziffer ii und iii IA findet derzeit in Deutschland faktisch keine Anwendung. Insbesondere da gegenwärtig weder eine entsprechende Bildungseinrichtung, Berufs- und Wirtschaftsverband anerkannt beziehungsweise akkreditiert wurde.
Auf europäischer Ebene ist noch nicht verabschiedet, wie dieses Kriterium final ausgestaltet werden soll.
Vor einer Anerkennung von nationalen Institutionen als Bildungseinrichtung müssen diese Vorgaben jedoch abgewartet werden. Bis dahin können themenbezogene Informationen den aktualisierten Leitlinien zum AEO im Teil 2.IV.3 (TAXUD/B2/047/2011-Rev.6) entnommen werden.
Eine heute, bei der Zollverwaltung vorgelegte Bescheinigung über eine abgeschlossene zollrechtliche Ausbildung, die durch eine Bildungseinrichtung bzw. einen Berufs- oder Wirtschaftsverband erteilt worden ist, wird nicht anerkannt.
Ende des Zitats von Zoll.de
Externer Zollbeauftragter -Kostenlose Beratung
Sie möchten durch einen externen Zollbeauftragten Kosten verringern und Zeit bei der Abwicklung sparen?
Wir rufen Sie an oder kommen für ein Beratungsgespräch zu Ihnen und ermitteln Ihre Möglichkeiten.
Die Kernaufgaben eines Zollbeauftragten sind:
- Die Kontrolle von Gütern für den Export
- Dokumentenkontrolle im Bereich Im- und Export
- Auftragsabwicklung im Import und Export
- Ansprechpartner im Rahmen von Zollprüfungen
- Die Ermittlung von Zollstammdaten
- Kontrolle von Importgütern auf korrekte Verzollung
- Kontrolle von Tarifierungen (Zolltarifnummern) und Zollabgaben
- Ansprechpartner für Behörden
- Ansprechpartner für Spediteure
- Zollspezifische Vertragsprüfung
- Lagerkontrolle auf richtige Lagerung, zum Beispiel im Verwahrungslager und Zolllager
- Einführung und Kontrolle der Voraussetzungen zum zugelassenen Wirtschaftsbeteiligen
- Zollbewilligungskontrolle und Einhalten der zollrechtlichen Anforderungen
- Korrekter Umgang und Überwachung mit dem ATLAS IT-Verfahren
- Sicherstellung einer nachvollziehbaren Archivierung von Dokumenten aus dem Im- und Exportbereich
- Check von Handelspräferenzen
- Kontaktperson für Mitarbeiter bei allen zollspezifischen Fragen
Speditionssoftware - Logistiksoftware
Wir helfen Ihnen die Speditionssoftware - Logistiksoftware Logosis praxisbezogen zu schalten
Micheal Messner IT Beratung und Schulung für den Einsatz einer Zoll Software
Mit unserer professionellen Unterstützung in der Zollabwicklung wird Ihr Unternehmen in den Prozessabläufen ökonomisch besser aufgestellt. Wir sorgen für Prozessoptimierung innerhalb der gesamten Zollabwicklung
Was muss ein Zollbeauftragter wissen?
Die Position des Zollbeauftragten ist sehr verantwortungsvoll. Daher müssen Zollbeauftragte ein ausgeprägtes Maß an Know-how in verschiedenen Disziplinen mitbringen. Diese Kompetenzen schützen vor möglichen Pflichtverletzungen im Zollrecht und den daraus resultierenden zollschuldrechtlichen, strafrechtlichen und bußgeldrechtlichen Strafen.
Zollbeauftragter sollten in folgenden Bereichen besonders gutes Wissen haben:
- Handelsverbote und Handelsbeschränkungen
- Markenrecht
- Präferenzrecht
- Zollrecht
- Kenntnisse über das IT-Verfahren ATLAS
- Zollkodex der Europäischen Union + Durchführungsverordnungen
- International Commercial Terms (internationale Handelsklauseln)
- Antidumping Vorkehrungen und Ausgleichszölle
- Kenntnis der verschiedenen Zollverfahren und über ihren Anwendungen
- Außenhandelsgeschäfte und Umsatzsteuergesetze
- Aktuelle Kenntnisse der Außenhandelsstatistik
- Zollrechtliche Bewilligungen, wie beispielsweise: AEO/ZWB, Verwahrungslager, Zolllager, Versandverfahren (ZE/ZV), Gesamtsicherheit, Zahlungsaufschub.
Zollbeauftragte und Haftung
Sollte das Zollrecht vorsätzlich gebrochen werden oder nicht korrekt bzw. unzureichend umgesetzt werden, trägt die Verantwortung dafür das jeweilige Unternehmen. Es drohen Bußgelder, Sanktionen sowie rechtliche Konsequenzen für grobe Pflichtverletzung/en oder für die vorsätzliche Begehung einer zollrechtlichen Zuwiderhandlung der Zollbeauftragten.


Vorteile einer externen Lösung
Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen (KMUs) bietet ein externer Zollbeauftragter viele Vorteile:
- Kostensenkung durch Einsparung der Schulungskosten, Fixkosten für Personal und maßgeschneiderte Aufträge nach Bedarf des Unternehmens
- Es geht keine Kapazität verloren, da Mitarbeiter nicht für die Aufgaben des Zollbeauftragten abgezogen werden müssen
- Die nötigen Fachkenntnisse müssen nicht selbst aufgebaut werden
- Es steht der große Wissensschatz des Zoll-Experten zur Verfügung
- Externe Leistung ist jederzeit abrufbar
- Ein kompetenter Ansprechpartner für alle zollspezifischen Fragen
Unser Angebot
Die First Class ratioconsult GmbH bietet Ihnen die Zusammenarbeit mit langjährig erfahrenen Zollbeauftragten mit exzellentem Know-how an. Wichtig hierbei ist eine Vorabanalyse Ihrer Unternehmensabläufe. Denn hier decken wir potenzielle Schwachpunkte auf und realisieren gemeinsam mit Ihnen entsprechende Optimierungen.
Unsere Aufgaben als externer Zollbeauftragter:
- Rechtskonforme Import und Export Zollabwicklung
- Begleitung bei allen Fragestellungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
- AEO-Monitoring
- Beratung im Bereich Global Trade Management
- Begleiter bei Außenwirtschaftsprüfungen
- Beratung der Geschäftsleitung in allen zollrechtlichen Fragen
- Information und jährliches Reporting an die Geschäftsführung
- Vorbereitung und Teilnahme an den jährlichen Prozess-Auditierung im Importmanagement, Exportmanagement und Zollmanagement zur Reduktion der Risikobewertung beim Zoll
FAQs - Häufig gestellte Fragen zu dem Thema
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