10 Name der Straße, Name der Stadt Land, Postleitzahl Code555-555-5555myemail@mailservice.com
In der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe
Nacherhebung von Steuern. Denn nicht immer werden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben durch die Zollbehörden in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe erfasst und angefordert.
• Sichere Ratschläge:
Kompetente Beratung dank 30 Jahren Erfahrung in der Zollabwicklung, Zollberatung und Schulung
• Klärung aller Fragen: Persönlicher und schneller Kontakt bundesweit
•
Schnelle Ergebnisse: Dank direkter örtlicher Nähe zu den Zollbehörden
Es kommt nicht selten vor, dass die
Zollbehörden die Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe erheben und einfordern. In solchen Fällen kann es notwendig sein, die Abgaben im Nachhinein zu erheben.
Es kommt vor, dass die Zollbehörden nicht immer die korrekten Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben in der vorgeschriebenen Höhe erheben. Es gibt verschiedene Gründe dafür, wie zum Beispiel fehlerhafte Angaben in der Zollanmeldung, die Verwendung falscher Abgabensätze oder die falsche Ermittlung von Bemessungsgrundlagen sowie Schreib- oder Rechenfehler im Abgabenbescheid.
Wenn die Zollbehörden oder der Beteiligte feststellen, dass Abgaben fälschlicherweise nicht oder zu niedrig erhoben wurden, muss die falsche Abgabenfestsetzung korrigiert werden. Dies erfolgt durch eine Nacherhebung beim Abgabenschuldner, bei der die Differenz zwischen dem ursprünglich festgesetzten Abgabenbetrag und dem tatsächlich geschuldeten Abgabenbetrag erhoben wird.
Die rechtlichen Grundlagen für die Nacherhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben sind in den Artikeln 101 bis 103 des Zollkodex der Union (UZK) festgelegt. Es sind auch Ausnahmefälle aufgeführt, in denen von der Nacherhebung abgesehen werden kann, aus Gründen der Rechtssicherheit, des Vertrauensschutzes oder der Verwaltungsökonomie. Das Verfahren der Nacherhebung ist in den Artikeln 88 bis 90 der Delegierten Verordnung (DA) geregelt.
Das zuständige Hauptzollamt teilt dem Betroffenen den Nacherhebungsbetrag mit einem neuen Bescheid mit.
Sie möchten durch eine Zollberatung Kosten verringern und Zeit bei der Abwicklung sparen?
Fordern Sie ein Beratungsgespräch an!
Thomas Stiegler, Zollberater
Für Ihre Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an unter +49 (0)61 05 963 04 10 oder schicken Sie uns eine Email.
an info@first-class-ratioconsult.de
Ihre Ansprechpartner ist Thomas Stiegler.
Wir schulen Inhouse und geben Webinare zur Erlangung des AEO Zertifikats:
Die wichtigsten Aufgaben eines Zollbeauftragten sind:
Um den Verkauf von Produkten zu Dumpingpreisen zu verhindern, werden Abgaben bei der Einfuhr erhoben. Dies dient dem Schutz der Wirtschaft eines Landes. Zudem tragen die Einfuhrabgaben zur Finanzierung der Zollverwaltung bei.
Die Höhe der Zollabgaben hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem wirken sich Warenwert, Transportkosten und geltenden Zollsatz gemäß Tarif auf die Abgabenhöhe aus. Gerne ermöglichen wir Ihnen, sich in einer unserer Zollschulungen zu diesen und weiteren Themen fortzubilden.
[H3]Was ist der Unterschied zwischen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer?
Bei der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) handelt es sich um eine Steuer von Bund und Land, die sich auf den Wert der Ware sowie gegebenenfalls Versand und Versicherung bezieht. Im Gegensatz dazu kommen die Zollabgaben der EU zu und beziehen sich auf die Ware selbst. Weiterführende Informationen zu Zoll und EUSt können Sie auf der Internetseite des Bundesministerium der Finanzen nachlesen.
SEMINAR Zoll Grundlagen für Einsteiger
Individuelle Zollschulungen Inhouse
Brexit Import Export
Präferenzrecht Warensprung
Einfuhrzollverfahren
Ausfuhrzollverfahren
Versandverfahren Zoll
Sicherheitsunterweisung AEO
Wenn Sie Fragen haben und eine schnelle Antwort wünschen, vergessen Sie bitte nicht, Ihre Telefonnummer anzugeben.
Gern stehen wir Ihnen für Terminabsprachen zur Verfügung.
First Class ratioconsult GmbH
Thomas Stiegler
Starkenburgstr. 10
64546 Mörfelden-Walldorf
Über First Class ratioconsult GmbH
Der Weg & das Ziel
Für Ihren Erfolg
Zoll Schulungen
First Class ratioconsult GmbH