First Class ratioconsult Logo

In der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe

Nacherhebung

Nacherhebung von Steuern. Denn nicht immer werden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben durch die Zollbehörden in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe erfasst und angefordert. 


• Sichere Ratschläge:
Kompetente Beratung dank 30 Jahren Erfahrung in der Zollabwicklung, Zollberatung und Schulung

Klärung aller Fragen: Persönlicher und schneller Kontakt bundesweit

Schnelle Ergebnisse: Dank direkter örtlicher Nähe zu den Zollbehörden

Jetzt kostenlose Beratung anfordern
Nacherhebung

Wir sind vernetzt

Nacherhebung

Es kommt nicht selten vor, dass die Zollbehörden die Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe erheben und einfordern. In solchen Fällen kann es notwendig sein, die Abgaben im Nachhinein zu erheben.

Wann und wie erfolgt eine Nacherhebung von Steuern?


Es kommt vor, dass die Zollbehörden nicht immer die korrekten Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben in der vorgeschriebenen Höhe erheben. Es gibt verschiedene Gründe dafür, wie zum Beispiel fehlerhafte Angaben in der Zollanmeldung, die Verwendung falscher Abgabensätze oder die falsche Ermittlung von Bemessungsgrundlagen sowie Schreib- oder Rechenfehler im Abgabenbescheid.


Wenn die Zollbehörden oder der Beteiligte feststellen, dass Abgaben fälschlicherweise nicht oder zu niedrig erhoben wurden, muss die falsche Abgabenfestsetzung korrigiert werden. Dies erfolgt durch eine Nacherhebung beim Abgabenschuldner, bei der die Differenz zwischen dem ursprünglich festgesetzten Abgabenbetrag und dem tatsächlich geschuldeten Abgabenbetrag erhoben wird.


Die rechtlichen Grundlagen für die Nacherhebung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben sind in den Artikeln 101 bis 103 des Zollkodex der Union (UZK) festgelegt. Es sind auch Ausnahmefälle aufgeführt, in denen von der Nacherhebung abgesehen werden kann, aus Gründen der Rechtssicherheit, des Vertrauensschutzes oder der Verwaltungsökonomie. Das Verfahren der Nacherhebung ist in den Artikeln 88 bis 90 der Delegierten Verordnung (DA) geregelt.

Das zuständige Hauptzollamt teilt dem Betroffenen den Nacherhebungsbetrag mit einem neuen Bescheid mit.


Nacherhebung von Steuern

Kostenlose Beratung anfordern

Sie möchten durch eine Zollberatung Kosten ver­ringern und Zeit bei der Ab­wick­lung sparen?

Fordern Sie ein Be­ra­tungs­ge­spräch an!

Thomas Stiegler, Zollberater

Wir sind für Sie da!


Für Ihre Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an unter +49 (0)61 05 963 04 10 oder schicken Sie uns eine Email.

an info@first-class-ratioconsult.de

Ihre Ansprechpartner ist Thomas Stiegler.


AEO Zertifikat Schulungen


Wir schulen Inhouse und geben Webinare zur Erlangung des AEO Zertifikats:

  • AEO Kriterien und AEO Anforderungen
  • Vorteile der AEO Zertifizierung
  • Die Internationale Lieferkette
  • Allgemeine Sicherungsmaßnahmen
  • Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen
  • Lernkontrolle



Direkt zu den Schulungen

Externer Zollbeauftragter


Die wichtigsten Aufgaben eines Zollbeauftragten sind:

  • Kontrollen von Exportgütern
  • Kontrolle von Dokumenten für Im- und Export
  • Auftragsabwicklung im Import und Export
  • Ansprechpartner und Begleitung bei Zollprüfungen
  • Kontrolle der Einhaltung von Zollbewilligungen und zollrechtlichen Anforderungen
  • Richtiger Umgang und Überwachung mit dem IT-Verfahren ATLAS
Externer Zollbeauftragter

FAQs - Betroffene Abgaben

  • 1. Warum werden Einfuhrabgaben berechnet?

    Um den Verkauf von Produkten zu Dumpingpreisen zu verhindern, werden Abgaben bei der Einfuhr erhoben. Dies dient dem Schutz der Wirtschaft eines Landes. Zudem tragen die Einfuhrabgaben zur Finanzierung der Zollverwaltung bei.

  • 2. Wie berechnet man die Zollabgaben?

    Die Höhe der Zollabgaben hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem wirken sich Warenwert, Transportkosten und geltenden Zollsatz gemäß Tarif auf die Abgabenhöhe aus. Gerne ermöglichen wir Ihnen, sich in einer unserer Zollschulungen zu diesen und weiteren Themen fortzubilden. 

    [H3]Was ist der Unterschied zwischen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer? 

    Bei der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) handelt es sich um eine Steuer von Bund und Land, die sich auf den Wert der Ware sowie gegebenenfalls Versand und Versicherung bezieht. Im Gegensatz dazu kommen die Zollabgaben der EU zu und beziehen sich auf die Ware selbst. Weiterführende Informationen zu Zoll und EUSt können Sie auf der Internetseite des Bundesministerium der Finanzen nachlesen.


Unsere Zollseminare
& Schulungen

31
Jan

Seminar

SEMINAR Zoll Grundlagen für Einsteiger

Hier finden Sie weitere Informationen zu der Schulung Zollgrundlagen für Einsteiger, online oder als Präsenzkurs.
31
Jan

Seminar

Individuelle Zollschulungen Inhouse

Hier finden Sie weitere Informationen zu individuelle Zollschulungen Inhouse
31
Jan

Seminar

Brexit Import Export

Hier finden Sie weitere Informationen zu der Schulung Brexit Import Export als Präsenz und Online Kurs speziell für Mitarbeiter in der Logistik.
31
Jan

Seminar

Präferenzrecht Warensprung

Informationen zu der Schulung Präferenzrecht und Warensprung speziell für Mitarbeiter in der Logistik.
31
Jan

Seminar

Einfuhrzollverfahren

Hier finden Sie weitere Informationen zu der Schulung Einfuhrzollverfahrenals Präsenz und Online Kurs speziell für Mitarbeiter in der Logistik.
31
Jan

Seminar

Ausfuhrzollverfahren

Zu dem Thema Ausfuhrzollverfahren bieten wir auch Online-Kurse an, die Rund um die Uhr alleine absolviert werden können..
31
Jan

Seminar

Versandverfahren Zoll

Hier finden Sie weitere Informationen als Präsenz zu dem Versandverfahren Zoll und Online Kurs speziell für Mitarbeiter in der Logistik.
31
Jan

Seminar

Sicherheitsunterweisung AEO

Hier finden Sie Schulungen zur Zollabwicklung für Import und Export sowie die Mitarbeiterschulung AEO.

Übersicht unserer Leistungen (PDF)

Sie möchten von individuell zugeschnittenen
Zollschulungen und Beratungen profitieren?

Kostenloses und unverbindliches Angebot anfordern

Wünschen Sie einen Besuch?


Wenn Sie Fragen haben und eine schnelle Antwort wünschen, vergessen Sie bitte nicht, Ihre Telefonnummer anzugeben.

Gern stehen wir Ihnen für Terminabsprachen zur Verfügung.


First Class ratioconsult GmbH

Thomas Stiegler

Starkenburgstr. 10

64546 Mörfelden-Walldorf

Kontaktformular


Jetzt kostenlose Erstberatung anfordern

Kontaktieren Sie uns

Neuigkeiten zu den Themen
Zoll und Aussenwirtschaft

Falsche Zollanmeldung Strafe und Haftung
12 Apr., 2024
Wer haftet bei einer falschen Zollanmeldung? Wie sieht eine Strafe aus? Als Unternehmen, das im Im- und Export tätig ist, sollten Sie sich im Klaren sein.
Share by:
Erfahrungen & Bewertungen zu FCM Ratio