Sachverständiger
Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht
Beratung und Vertretung im Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht
Unterstützung und Vertretung gegenüber den Zollbehörden
als Sachverständiger im Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht.
• Sichere Ratschläge:
Kompetente Beratung dank 30 Jahren Erfahrung in der Zollabwicklung, Zollberatung und Schulung
• Klärung aller Fragen: Persönlicher und schneller Kontakt bundesweit
•
Schnelle Ergebnisse: Dank direkter örtlicher Nähe zu den Zollbehörden

Wir sind vernetzt
Beratung, Unterstützung und Vertretung
als Sachverständiger im Zollrecht und Außenwirtschaftrecht
Die richtige zolltarifliche Einstufung einer Ware zu finden, ist eine wichtige Aufgabe, da sie die Grundlage für viele Maßnahmen und Gebühren bildet, die von den Zollbehörden erhoben werden, wie z. B. die Einfuhrzölle.
Über die Zolltarifnummer werden diverse Maßnahmen bzw. Abgaben ermittelt:
- die Höhe der zugehörigen Zollsätze
- Vorgaben bezüglich Kontingenten
- die Notwendigkeit der Vorlage einer Ein- bzw. Ausfuhrgenehmigung
- Vorlage eines Ursrpungszeugnisses
- Vorschriften betreffend Verbote und Beschränkungen.
Wird die richtige Warennummer nicht ermittelt, kann dies schwerwiegende Folgen haben, z.B. Aberkennung von Präferenzen, Verstoß gegen Ausfuhrbestimmungen, Zahlung zu niedrigerer Zollabgaben.
Mit dem Begriff "Außenwirtschaft" werden sämtliche wirtschaftlichen Beziehungen zu anderen Staaten umschrieben. Dabei beinhalten die wirtschaftlichen Beziehungen sowohl den grenzüberschreitenden Verkehr mit Waren und Dienstleistungen als auch den Kapital- und Zahlungsverkehr mit anderen Staaten. Sowohl im grenzüberschreitenden Verkehr an den Außengrenzen der EU als auch innerhalb der EU gibt es Unterrichtungs-, Anzeige- und Genehmigungspflichten.
Wir bieten Ihnen kompetente Rechtsberatung im Außenwirtschafts- und Zollrecht mit Expertise insbesondere aus folgenden Branchen:
- Informations- und Kommunikationstechnologie,
- Sicherheit & Verteidigung,
- Elektronik und Software,
- Cloud Computing,
- Maschinen- und Anlagenbau,
- Medizintechnik, Nukleartechnologie und AKW,
- Luftfahrttechnik,
- Industrieanlagen sowie in der petrochemischen Industrie.
Wir beraten Ihr Unternehmen zu allen Fragen im deutschen, europäischen und internationalen Exportkontrollrecht. Wir klassifizieren auch einzelne Güter oder Ihr ganzes Produktportfolio anhand der Dual-Use-Güterliste mit einem interdisziplinären Team aus Technikern und Juristen.
Vom BAFA-Antrag über Fragen zum Embargorecht bis zur Verteidigung im Bußgeldverfahren:
Für Sie übersetzen wir das Recht in die Praxis.
Die Kombinierte Nomenklatur (KN) ist das für die Europäische Gemeinschaft verbindliche Zolltarifschema im Rahmen des Harmonisierten Systems der Weltzollorganisation. Sämtlichen Waren, die im grenzüberschreitenden Verkehr bewegt werden, ist eine sogenannte Codenummer zugeordnet, über die diese Ware genau definiert wird.
Die Basis für eine reibungslose und einheitliche Abfertigung ist die zutreffende Einreihung der Waren in den Zolltarif in Form der korrekt kodierten Warenbeschreibung bis hin zur 11-stelligen Codenummer im Bereich der Einfuhr. Der Aufbau des Zolltarif ist komplex und gliedert sich in Abschnitte, Kapitel, Positionen, Unterpositionen und Codenummer.
Die aktuelle Nomenklatur umfasst 21 Abschnitte, 99 Kapitel sowie über 5000 Unterpositionen.
Der Zolltarif
ist im Wesentlichen nach dem warenbezogenen Produktionsprinzip gegliedert.
Dabei steht grundsätzlich die stoffliche Warenbeschaffenheit im Vordergrund, während bei einer arbeitsteiligen Bearbeitung in der Wertschöpfungskette zunehmend ihr Verwendungszweck von Bedeutung ist.
Bei der
Ausfuhr spielt die deckungsgleiche achtstellige Warennummer eine wichtige Rolle.
Hier steht die sogenannte Compliance nach den Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts im Mittelpunkt des Interesses.
Mit über 30 Jahren Berufserfahrung unterstützen wir gerne auch Ihr Unternehmen bei sämtlichen Fragen der zolltariflichen Einreihung bis hin zur Beantragung verbindlicher Zolltarifauskünfte mit Langzeitwirkung, d.h. mit 3 jähriger Gültigkeit innerhalb der EU Zollunion.
Sachverständiger für Zoll- und Außenhandelsrecht
Horst P. Preßler-Höft ist ein renommierter Spezialist und Sachverständiger für Zoll- und Außenhandelsrecht. Er ist seit vielen Jahren als freiberuflicher Dozent und Außenwirtschaftsberater in Hamburg tätig.
Zuvor war er in leitender Position bei mehreren Big-Five-Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften tätig, wo er eine internationale Handels- und Zollpraxis aufbaute und weltweit leitete. Im Jahr 2010 ernannte ihn der Bund Deutscher Sachverständiger (BDSF) zum Sachverständigen und Fachgutachter für Zoll und Außenhandel.


Zollwertrecht, Warenursprung, Präferenzen und verbindliche Zolltarifauskünfte
Er ist spezialisiert auf Zollwertrecht, Warenursprung, Präferenzen und verbindliche Zolltarifauskünfte sowie auf das Recht der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette und die Entwicklung interner Kontrollsysteme.
Falsche Zolltarifnummern wirken sich negativ auf Ihren DEBBI-Score aus und führen zu einer erhöhten Risikoeinstufung durch den Zoll.
Fragen des Außenhandels-, Zoll- und Verbrauchsteuerrechts
Unsere Experten beraten internationale Konzerne und kleine bis mittelständische Unternehmen in Fragen des Außenhandels-, Zoll- und Verbrauchsteuerrechts. Wir bieten maßgeschneiderte, multidisziplinäre Lösungen für Kunden aus dem In- und Ausland.
Wir haben Erfahrung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, die eine sichere Ein- und Ausfuhr von Waren gewährleisten, sowie mit der Handhabung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren. Neben der Rechtsberatung können wir Sie auch bei der Verwaltung und Organisation Ihres Unternehmens unterstützen und Ihnen helfen, sich in der Komplexität der Außenhandels-, Verbrauchsteuer- und Zollvorschriften zurechtzufinden. Darüber hinaus setzen wir uns bei den Behörden für Ihre Rechte ein und klagen im Streitfall vor den nationalen und europäischen Gerichten.
AEO Zertifikat Schulungen
Wir schulen Inhouse und geben Webinare zur Erlangung des AEO Zertifikats:
- AEO Kriterien und AEO Anforderungen
- Vorteile der AEO Zertifizierung
- Die Internationale Lieferkette
- Allgemeine Sicherungsmaßnahmen
- Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen
- Lernkontrolle
Externer Zollbeauftragter
Die wichtigsten Aufgaben eines Zollbeauftragten sind:
- Kontrollen von Exportgütern
- Kontrolle von Dokumenten für Im- und Export
- Auftragsabwicklung im Import und Export
- Ansprechpartner und Begleitung bei Zollprüfungen
- Kontrolle der Einhaltung von Zollbewilligungen und zollrechtlichen Anforderungen
- Richtiger Umgang und Überwachung mit dem IT-Verfahren ATLAS
FAQs Zollrecht - Außenwirtschaftsrecht
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