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Beratung und Vertretung im Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht
Unterstützung und Vertretung gegenüber den Zollbehörden
als Sachverständiger im Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht.
• Sichere Ratschläge:
Kompetente Beratung dank 30 Jahren Erfahrung in der Zollabwicklung, Zollberatung und Schulung
• Klärung aller Fragen: Persönlicher und schneller Kontakt bundesweit
•
Schnelle Ergebnisse: Dank direkter örtlicher Nähe zu den Zollbehörden
Die richtige zolltarifliche Einstufung einer Ware zu finden, ist eine wichtige Aufgabe, da sie die Grundlage für viele Maßnahmen und Gebühren bildet, die von den Zollbehörden erhoben werden, wie z. B. die Einfuhrzölle.
Über die Zolltarifnummer werden diverse Maßnahmen bzw. Abgaben ermittelt:
- die Höhe der zugehörigen Zollsätze
- Vorgaben bezüglich Kontingenten
- die Notwendigkeit der Vorlage einer Ein- bzw. Ausfuhrgenehmigung
- Vorlage eines Ursrpungszeugnisses
- Vorschriften betreffend Verbote und Beschränkungen.
Wird die richtige Warennummer nicht ermittelt, kann dies schwerwiegende Folgen haben, z.B. Aberkennung von Präferenzen, Verstoß gegen Ausfuhrbestimmungen, Zahlung zu niedrigerer Zollabgaben.
Mit dem Begriff "Außenwirtschaft" werden sämtliche wirtschaftlichen Beziehungen zu anderen Staaten umschrieben. Dabei beinhalten die wirtschaftlichen Beziehungen sowohl den grenzüberschreitenden Verkehr mit Waren und Dienstleistungen als auch den Kapital- und Zahlungsverkehr mit anderen Staaten. Sowohl im grenzüberschreitenden Verkehr an den Außengrenzen der EU als auch innerhalb der EU gibt es Unterrichtungs-, Anzeige- und Genehmigungspflichten.
Wir bieten Ihnen kompetente Rechtsberatung im Außenwirtschafts- und Zollrecht mit Expertise insbesondere aus folgenden Branchen:
Wir beraten Ihr Unternehmen zu allen Fragen im deutschen, europäischen und internationalen Exportkontrollrecht. Wir klassifizieren auch einzelne Güter oder Ihr ganzes Produktportfolio anhand der Dual-Use-Güterliste mit einem interdisziplinären Team aus Technikern und Juristen.
Vom BAFA-Antrag über Fragen zum Embargorecht bis zur Verteidigung im Bußgeldverfahren:
Für Sie übersetzen wir das Recht in die Praxis.
Die Kombinierte Nomenklatur (KN) ist das für die Europäische Gemeinschaft verbindliche Zolltarifschema im Rahmen des Harmonisierten Systems der Weltzollorganisation. Sämtlichen Waren, die im grenzüberschreitenden Verkehr bewegt werden, ist eine sogenannte Codenummer zugeordnet, über die diese Ware genau definiert wird.
Die Basis für eine reibungslose und einheitliche Abfertigung ist die zutreffende Einreihung der Waren in den Zolltarif in Form der korrekt kodierten Warenbeschreibung bis hin zur 11-stelligen Codenummer im Bereich der Einfuhr. Der Aufbau des Zolltarif ist komplex und gliedert sich in Abschnitte, Kapitel, Positionen, Unterpositionen und Codenummer.
Die aktuelle Nomenklatur umfasst 21 Abschnitte, 99 Kapitel sowie über 5000 Unterpositionen.
Der Zolltarif
ist im Wesentlichen nach dem warenbezogenen Produktionsprinzip gegliedert.
Dabei steht grundsätzlich die stoffliche Warenbeschaffenheit im Vordergrund, während bei einer arbeitsteiligen Bearbeitung in der Wertschöpfungskette zunehmend ihr Verwendungszweck von Bedeutung ist.
Bei der
Ausfuhr spielt die deckungsgleiche achtstellige Warennummer eine wichtige Rolle.
Hier steht die sogenannte Compliance nach den Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts im Mittelpunkt des Interesses.
Mit über 30 Jahren Berufserfahrung unterstützen wir gerne auch Ihr Unternehmen bei sämtlichen Fragen der zolltariflichen Einreihung bis hin zur Beantragung verbindlicher Zolltarifauskünfte mit Langzeitwirkung, d.h. mit 3 jähriger Gültigkeit innerhalb der EU Zollunion.
Horst P. Preßler-Höft ist ein renommierter Spezialist und Sachverständiger für Zoll- und Außenhandelsrecht. Er ist seit vielen Jahren als freiberuflicher Dozent und Außenwirtschaftsberater in Hamburg tätig.
Zuvor war er in leitender Position bei mehreren Big-Five-Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften tätig, wo er eine internationale Handels- und Zollpraxis aufbaute und weltweit leitete. Im Jahr 2010 ernannte ihn der Bund Deutscher Sachverständiger (BDSF) zum Sachverständigen und Fachgutachter für Zoll und Außenhandel.
Er ist spezialisiert auf Zollwertrecht, Warenursprung, Präferenzen und verbindliche Zolltarifauskünfte sowie auf das Recht der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette und die Entwicklung interner Kontrollsysteme.
Falsche Zolltarifnummern wirken sich negativ auf Ihren DEBBI-Score aus und führen zu einer erhöhten Risikoeinstufung durch den Zoll.
Unsere Experten beraten internationale Konzerne und kleine bis mittelständische Unternehmen in Fragen des Außenhandels-, Zoll- und Verbrauchsteuerrechts. Wir bieten maßgeschneiderte, multidisziplinäre Lösungen für Kunden aus dem In- und Ausland.
Wir haben Erfahrung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, die eine sichere Ein- und Ausfuhr von Waren gewährleisten, sowie mit der Handhabung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren. Neben der Rechtsberatung können wir Sie auch bei der Verwaltung und Organisation Ihres Unternehmens unterstützen und Ihnen helfen, sich in der Komplexität der Außenhandels-, Verbrauchsteuer- und Zollvorschriften zurechtzufinden. Darüber hinaus setzen wir uns bei den Behörden für Ihre Rechte ein und klagen im Streitfall vor den nationalen und europäischen Gerichten.
Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sind Gesetze, die den internationalen Handel mit Nicht-EU-Ländern auf nationaler Ebene regeln. Darüber hinaus gelten in der Europäischen Union zahlreiche Ausfuhrbeschränkungen, wie z. B. die Dual-Use-Verordnung, die die Ausfuhr und in einigen Fällen auch die Verbringung von Waren verbietet.
Aufgrund des Konflikts zwischen nationalen, europäischen und globalen Regelungen ist das internationale Handelsrecht schwer zu überblicken und kann oft durch politische Entscheidungen beeinflusst werden.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass exportierende Unternehmen die in der Außenhandelsgesetzgebung festgelegten Compliance-Vorschriften einhalten, da sich diese unmittelbar auf jeden Exporteur auswirken. Wir unterstützen Sie bei Ihren Exportvorhaben, u.a.:
Die zollrechtlichen Vorschriften müssen von allen Importeuren und Exporteuren eingehalten werden. Die EU-Zollvorschriften und ihre Umsetzung durch Deutschland bergen viele Gefahren, die zu Kosten und Strafen führen können, bieten aber auch Möglichkeiten für Einsparungen.
Gern beraten und unterstützen wir Sie zu allen Fragestellungen rund um den Zoll, u.a.:
Unsere Beratungsservices zum Thema Verbrauchsteuern finden Sie hier >>
Die Einhaltung von Compliance (Vorschriften) gewinnt neben den normalen Geschäftsangelegenheiten immer mehr an Bedeutung. So müssen Unternehmen beispielsweise sicherstellen, dass ihre Abteilungen ordnungsgemäß strukturiert sind, und dies regelmäßig überprüfen, um eine mögliche Haftung des Managements und des Unternehmens für Organisationsmängel zu vermeiden.
Hierzu können wir Ihnen Managementunterstützung, Organisationsberatung – Audits und Checks anbieten:
Wir rufen Sie an und ermitteln Ihre Möglichkeiten.
Horst P. Preßler-Höft, Diplomfinanzwirt, EU Zollmakler Sachverständiger und Fachgutachter für Zoll und Außenwirtschaft (B.D.S.F.)
Wir schulen Inhouse und geben Webinare zur Erlangung des AEO Zertifikats:
Die wichtigsten Aufgaben eines Zollbeauftragten sind:
Ausfuhren können ganz verboten oder genehmigungspflichtig sein (z. B. aufgrund von Sanktionen). Rechtsgrundlage hierfür sind die EU-Dual-Use-Verordnung sowie das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung. Genehmigungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der GTAI-Homepage.
Die Waren, die im Zollgebiet verbleiben und dort verteilt werden sollen, müssen zum "freien Verkehr" angemeldet werden. Wenn die Waren dieses Verfahren durchlaufen haben, werden sie nicht mehr vom Zoll überwacht. Sobald die Kriterien für die Zulassung des Produkts auf dem Markt erfüllt sind, steht seinem Vertrieb nichts mehr im Wege. Waren, die zur vorübergehenden Einfuhr bestimmt sind und für einen begrenzten Zeitraum ausgeführt werden sollen, müssen ordnungsgemäß abgefertigt werden. Hierfür kann häufig das Carnet ATA verwendet werden.
Wenn die Ware in einem ausländischen Zollland bearbeitet und dann zurückgeschickt werden muss, ist ein Veredelungsverfahren eine Option. Waren, die nicht für den Verkauf im Einfuhrland bestimmt sind, können in einem Zolllager gelagert werden. Dies wirkt wie eine Stundung der Eingangsabgaben.
Die Zollbehörden prüfen in der Regel im Rahmen des Einfuhrverfahrens zahlreiche Nachweise für die Notwendigkeit einer Marktzulassung. Dazu gehören insbesondere Zertifikate, die belegen, dass ein Produkt bestimmten technischen Normen entspricht.
Aus rechtlicher Sicht ist es von Bedeutung, woher die Waren stammen, da zusätzliche Zölle erhoben werden können. Insbesondere die Antidumpingzölle sind eine wichtige Schutzmaßnahme. Auf Produkte, die in Ländern hergestellt werden, deren Produkte als gedumpt gelten, können Antidumpingzölle erhoben werden. Die Bestimmung des Ursprungs erfolgt nach nichtpräferenziellen oder handelspolitischen Kriterien. Dies ist in der Regel das letzte Land, in dem wesentliche Be- oder Verarbeitungen stattfinden.
Zum anderen können an den Ursprung aber auch Zollvergünstigungen geknüpft werden. I.d.R. Internationale Vereinbarungen in Form von Gesetzen bringen dies zum Ausdruck, und es ist ein anspruchsvolles Element von Freihandelsabkommen. Der Ursprung in diesen Fällen ist ein (in Anlehnung an den lat. Begriff für bevorzugen („praeferre“)) sog. „Präferenzursprung“ bzw. „präferenzieller Ursprung“.
Das Zollrecht umfasst alle Vorschriften, die den weltweiten, grenzüberschreitenden Warenverkehr betreffen.
Es regelt unter anderem:
Das Zollrecht hat zum Ziel, den Wirtschaftsverkehr zu schützen, den fairen Wettbewerb zu gewährleisten und die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten.
In Deutschland ist die Bundeszollverwaltung für die Umsetzung des Zollrechts zuständig. Der Zoll selbst untersteht als Behörde dem Bundesfinanzministerium.
Zu den Aufgaben des Zolls zählen:
Für eine erfolgreiche Zollabwicklung benötigen Unternehmen laut Zollrecht verschiedene Unterlagen und Informationen, um den Ursprung, die Art und den Wert ihrer Waren zu belegen.
Zu den wichtigsten Informationen und Dokumenten gehören:
Das Zollrecht sieht vor, dass Sie beim Import von Waren bestimmte Abgaben entrichten müssen. Diese Abgaben dienen dazu, den heimischen Markt zu schützen und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Die Höhe der Zölle hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise dem Zolltarif, der Warenbeschaffenheit und dem Ursprungsland der Ware.
Beim Export von Waren aus einem Land können je nach Zielort ebenfalls Zölle und andere Ausfuhrabgaben anfallen. Diese Abgaben sollen unter anderem den heimischen Markt vor zu niedrigen Preisen schützen.
Im Zollrecht ist festgelegt, wie der Zollwert von Waren berechnet wird. Er setzt sich aus dem tatsächlichen Wert der Ware sowie zusätzlichen Kosten wie Transport- und Versicherungskosten zusammen.
Im Rahmen des Zollrechts ist eine Zolltarifnummer eine eindeutige Nummer, die jeder Ware zugeordnet ist. Sie dient der Klassifizierung von Waren.
Die Zolltarifnummer, auch bekannt als Warentarifnummer oder HS-Code (Harmonized System Code), hat Auswirkungen auf die Höhe der Zölle, die Anwendung von Kontingenten, die Vorlage von Genehmigungen und andere zollrechtliche Bestimmungen.
Die Weltzollorganisation (WZO) legt die Zolltarifnummern fest und aktualisiert sie regelmäßig.
Das Zollrecht sieht einige Ausnahmen und Befreiungen von Zöllen vor, von denen Sie als Unternehmen profitieren können.
Besteht zum Beispiel zwischen zwei Ländern ein Präferenzabkommen, können Sie Ihre Waren zu vergünstigten Konditionen ein- und ausführen. Weiterhin sind bestimmte Waren von Zöllen befreit, etwa gesetzliche Zahlungsmittel, Luftfahrzeuge oder besondere Hochseefahrzeuge.
Für die Zollabfertigung sind nach Zollrecht verschiedene Dokumente erforderlich, die je nach Art und Verwendungszweck der Ware variieren.
Zu den häufig benötigten Dokumenten gehören:
Es ist wichtig, dass Sie die spezifischen Anforderungen des Zollrechts für die betreffende Ware und den Verwendungszweck prüfen. Die erforderlichen Dokumente sollten Sie rechtzeitig beschaffen, um Verzögerungen bei der Zollabfertigung zu vermeiden.
Der Ursprungsnachweis ist ein wichtiges Instrument im Zollrecht. Mit ihm weisen Sie nach, aus welchem Land eine Ware stammt. Er ist entscheidend für Zollsätze und Handelsvorteile gemäß den Ursprungsregeln. Sie können ihn durch Ursprungszeugnisse oder andere Dokumente erbringen, um die Herkunft der Waren zu bestätigen und auf diese Weise von Handelsabkommen zu profitieren.
Das Zollrecht sieht vor, dass Sie in vielen Ländern Ihre Zollanmeldung auch elektronisch abwickeln können. Mithilfe von Tools und Software-Lösungen erfassen Sie alle notwendigen Daten und können diese online direkt an die Zollbehörden übermitteln. Hierfür müssen Sie sich vorab bei der zuständigen Behörde registrieren. Elektronische Zollanmeldungen bieten den Vorteil einer schnelleren und effizienteren Zollabfertigung.
Bei Verstößen gegen das Zollrecht kommen verschiedene Strafen und Sanktionen auf Sie zu.
Dazu gehören:
Die genauen Strafen und Sanktionen hängen von der Art und Schwere des Verstoßes sowie den geltenden Gesetzen und Bestimmungen ab.
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