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Sachverständiger

Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht 

Beratung und Vertretung im Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht

Unterstützung und Vertretung gegenüber den Zollbehörden

als Sachverständiger im Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht.


• Sichere Ratschläge:
Kompetente Beratung dank 30 Jahren Erfahrung in der Zollabwicklung, Zollberatung und Schulung

Klärung aller Fragen: Persönlicher und schneller Kontakt bundesweit

Schnelle Ergebnisse: Dank direkter örtlicher Nähe zu den Zollbehörden

Jetzt kostenlose Beratung anfordern
Sachverständiger im Zollrecht

Wir sind vernetzt

Beratung, Unterstützung und Vertretung

als Sachverständiger im Zollrecht und Außenwirtschaftrecht 

Die richtige zolltarifliche Einstufung einer Ware zu finden, ist eine wichtige Aufgabe, da sie die Grundlage für viele Maßnahmen und Gebühren bildet, die von den Zollbehörden erhoben werden, wie z. B. die Einfuhrzölle.


Über die Zolltarifnummer werden diverse Maßnahmen bzw. Abgaben ermittelt:

 

- die Höhe der zugehörigen Zollsätze

- Vorgaben bezüglich Kontingenten

- die Notwendigkeit der Vorlage einer Ein- bzw. Ausfuhrgenehmigung

- Vorlage eines Ursrpungszeugnisses

- Vorschriften betreffend Verbote und Beschränkungen.

 

Wird die richtige Warennummer nicht ermittelt, kann dies schwerwiegende Folgen haben, z.B. Aberkennung von Präferenzen, Verstoß gegen Ausfuhrbestimmungen, Zahlung zu niedrigerer Zollabgaben.


Mit dem Begriff "Außenwirtschaft" werden sämtliche wirtschaftlichen Beziehungen zu anderen Staaten umschrieben. Dabei beinhalten die wirtschaftlichen Beziehungen sowohl den grenzüberschreitenden Verkehr mit Waren und Dienstleistungen als auch den Kapital- und Zahlungsverkehr mit anderen Staaten. Sowohl im grenzüberschreitenden Verkehr an den Außengrenzen der EU als auch innerhalb der EU gibt es Unterrichtungs-, Anzeige- und Genehmigungspflichten.


Wir bieten Ihnen kompetente Rechtsberatung im Außenwirtschafts- und Zollrecht mit Expertise insbesondere aus folgenden Branchen:


  • Informations- und Kommunikationstechnologie,
  • Sicherheit & Verteidigung,
  • Elektronik und Software,
  • Cloud Computing,
  • Maschinen- und Anlagenbau,
  • Medizintechnik, Nukleartechnologie und AKW,
  • Luftfahrttechnik,
  • Industrieanlagen sowie in der petrochemischen Industrie.


Wir beraten Ihr Unternehmen zu allen Fragen im deutschen, europäischen und internationalen Exportkontrollrecht. Wir klassifizieren auch einzelne Güter oder Ihr ganzes Produktportfolio anhand der Dual-Use-Güterliste mit einem interdisziplinären Team aus Technikern und Juristen.


Vom BAFA-Antrag über Fragen zum Embargorecht bis zur Verteidigung im Bußgeldverfahren:
Für Sie übersetzen wir das Recht in die Praxis.


Die Kombinierte Nomenklatur (KN) ist das für die Europäische Gemeinschaft verbindliche Zolltarifschema im Rahmen des Harmonisierten Systems der Weltzollorganisation. Sämtlichen Waren, die im grenzüberschreitenden Verkehr bewegt werden, ist eine sogenannte Codenummer zugeordnet, über die diese Ware genau definiert wird.


Die Basis für eine reibungslose und einheitliche Abfertigung ist die zutreffende Einreihung der Waren in den Zolltarif in Form der korrekt kodierten Warenbeschreibung bis hin zur 11-stelligen Codenummer im Bereich der Einfuhr. Der Aufbau des Zolltarif ist komplex und gliedert sich in Abschnitte, Kapitel, Positionen, Unterpositionen und Codenummer.


Die aktuelle Nomenklatur umfasst 21 Abschnitte, 99 Kapitel sowie über 5000 Unterpositionen.

Der Zolltarif ist im Wesentlichen nach dem warenbezogenen Produktionsprinzip gegliedert. 
Dabei steht grundsätzlich die stoffliche Warenbeschaffenheit im Vordergrund, während bei einer arbeitsteiligen Bearbeitung in der Wertschöpfungskette zunehmend ihr Verwendungszweck von Bedeutung ist.


Bei der Ausfuhr spielt die deckungsgleiche achtstellige Warennummer eine wichtige Rolle.
Hier steht die sogenannte Compliance nach den Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts im Mittelpunkt des Interesses.

Mit über 30 Jahren Berufserfahrung unterstützen wir gerne auch Ihr Unternehmen bei sämtlichen Fragen der zolltariflichen Einreihung bis hin zur Beantragung verbindlicher Zolltarifauskünfte mit Langzeitwirkung, d.h. mit 3 jähriger Gültigkeit innerhalb der EU Zollunion.

Sachverständiger für Zoll- und Außenhandelsrecht


Horst P. Preßler-Höft ist ein renommierter Spezialist und Sachverständiger für Zoll- und Außenhandelsrecht. Er ist seit vielen Jahren als freiberuflicher Dozent und Außenwirtschaftsberater in Hamburg tätig.


Zuvor war er in leitender Position bei mehreren Big-Five-Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften tätig, wo er eine internationale Handels- und Zollpraxis aufbaute und weltweit leitete. Im Jahr 2010 ernannte ihn der Bund Deutscher Sachverständiger (BDSF) zum Sachverständigen und Fachgutachter für Zoll und Außenhandel.

Sachverständiger im Zollrecht
Sachverständiger im Zollrecht  - Beratung

Zollwertrecht, Warenursprung, Präferenzen und verbindliche Zolltarifauskünfte


Er ist spezialisiert auf Zollwertrecht, Warenursprung, Präferenzen und verbindliche Zolltarifauskünfte sowie auf das Recht der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette und die Entwicklung interner Kontrollsysteme.


Falsche Zolltarifnummern wirken sich negativ auf Ihren DEBBI-Score aus und führen zu einer erhöhten Risikoeinstufung durch den Zoll.

Fragen des Außenhandels-, Zoll- und Verbrauchsteuerrechts


Unsere Experten beraten internationale Konzerne und kleine bis mittelständische Unternehmen in Fragen des Außenhandels-, Zoll- und Verbrauchsteuerrechts. Wir bieten maßgeschneiderte, multidisziplinäre Lösungen für Kunden aus dem In- und Ausland.

 

Wir haben Erfahrung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, die eine sichere Ein- und Ausfuhr von Waren gewährleisten, sowie mit der Handhabung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren. Neben der Rechtsberatung können wir Sie auch bei der Verwaltung und Organisation Ihres Unternehmens unterstützen und Ihnen helfen, sich in der Komplexität der Außenhandels-, Verbrauchsteuer- und Zollvorschriften zurechtzufinden. Darüber hinaus setzen wir uns bei den Behörden für Ihre Rechte ein und klagen im Streitfall vor den nationalen und europäischen Gerichten.

  • Außenwirtschaftsrecht und Exportkontrolle

    Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sind Gesetze, die den internationalen Handel mit Nicht-EU-Ländern auf nationaler Ebene regeln. Darüber hinaus gelten in der Europäischen Union zahlreiche Ausfuhrbeschränkungen, wie z. B. die Dual-Use-Verordnung, die die Ausfuhr und in einigen Fällen auch die Verbringung von Waren verbietet. 


    Aufgrund des Konflikts zwischen nationalen, europäischen und globalen Regelungen ist das internationale Handelsrecht schwer zu überblicken und kann oft durch politische Entscheidungen beeinflusst werden.


    Es ist von entscheidender Bedeutung, dass exportierende Unternehmen die in der Außenhandelsgesetzgebung festgelegten Compliance-Vorschriften einhalten, da sich diese unmittelbar auf jeden Exporteur auswirken. Wir unterstützen Sie bei Ihren Exportvorhaben, u.a.:


    • Unterstützung und Beratung i.Z.m. dem exportkontrollrechtlichen Ausfuhrverfahren
    • Exportkontrollrechtliche Beurteilung von Geschäftsvorgängen
    • Unterstützung bei der Klassifizierung nach der EU-Dual-Use-Verordnung oder der Deutschen Ausfuhrliste
    • Überprüfung und Unterstützung bei Lieferungen in Embargoländer
    • Hilfestellungen zu den Meldepflichten im Zahlungsverkehr
    • Unterstützung bei der Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen finden.
    • Erstellung, Durchführung und Bewertung interner Compliance-Programme (ICP) ist für jede Organisation von grundlegender Bedeutung.
    • Vereinfachungen der Verfahren, wie z. B. die Einholung einer allgemeinen Genehmigung, ist es ratsam, die zuständige Aufsichtsbehörde zu konsultieren.
    • Beratung zum US-(Re)Exportkontrollrecht im Zusammenspiel mit unseren Kooperationspartnern
    • Begleitung und Beratung bei Außenwirtschaftsprüfungen.
  • Zollrecht

    Die zollrechtlichen Vorschriften müssen von allen Importeuren und Exporteuren eingehalten werden. Die EU-Zollvorschriften und ihre Umsetzung durch Deutschland bergen viele Gefahren, die zu Kosten und Strafen führen können, bieten aber auch Möglichkeiten für Einsparungen.


    Gern beraten und unterstützen wir Sie zu allen Fragestellungen rund um den Zoll, u.a.:


    • Unterstützung und Beratung im zollrechtlichen Ein- und Ausfuhrverfahren
    • Bewertung einzelner Handelsgeschäfte oder bestimmter zollrelevanter Themen.
    • Die Ermittlung des Zollwerts, einschließlich solcher Zuschläge wie Lizenzgebühren, ist ein interdisziplinärer Prozess, der mit anderen Bereichen wie der Mehrwertsteuer oder den Verrechnungspreisen zusammenhängt.
    • Warenursprung und Präferenzen, Präferenzkalkulationen, Nachweise, Verfahrenserleichterung „Ermächtigter Ausführer“
    • Tarifierung, inkl. Beantragung von verbindlichen Zolltarifauskünften
    • Zertifizierungsverfahren.Wir bieten Beratung und Unterstützung bei der Einreichung von Zollanträgen, z. B. für Zolllager, sowie bei der Erlangung des Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO).
    • Beratung und gutachterliche Beurteilung zum Antidumpingrecht
    • Unterstützung und Vertretung gegenüber den Zollbehörden bei zollrechtlichen Erstattungserfahren
    • Allgemeine Zoll-Compliance und die Überprüfung von Zoll-Compliance-Systemen
    • Begleitung, Beratung und Unterstützung bei Zoll- und WuP-Prüfungen
  • Verbrauchssteuern

    Unsere Beratungsservices zum Thema Verbrauchsteuern finden Sie hier >> 

  • Management- und Organisationsberatung und Audits

    Die Einhaltung von Compliance (Vorschriften) gewinnt neben den normalen Geschäftsangelegenheiten immer mehr an Bedeutung. So müssen Unternehmen beispielsweise sicherstellen, dass ihre Abteilungen ordnungsgemäß strukturiert sind, und dies regelmäßig überprüfen, um eine mögliche Haftung des Managements und des Unternehmens für Organisationsmängel zu vermeiden.


    Hierzu können wir Ihnen Managementunterstützung, Organisationsberatung  – Audits und Checks anbieten:


    • Verbesserung der Effizienz der internen Einfuhr-, Ausfuhr- und Verbrauchsteuerverfahren.
    • Unterstützung bei der Erstellung / Überarbeitung von Verfahrensanweisungen
    • Prüfung, Erstellung und Aktualisierung der Zoll-, Exportkontroll- und Verbrauchssteuerverfahren des Unternehmens.
    • Ausgelagerte Verwaltung der Zoll-, Außenhandels- und Verbrauchsteuerabteilung.
    • Risikobewertungen, Schnellbewertungen und Überprüfungen von Prozessen und Kriterien in Bezug auf Zoll-, internationale Handels- und Steuervorschriften (in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsprüfern)
    • Die Unterstützung bei der Auswahl und Implementierung von Zoll- und Exportkontrollsoftware ist entscheidend.
    • Prüfungsvorbereitung und Unterstützung bei der Zollverwaltung (z. B. Zollprüfung, Außenhandelsprüfung, Verbrauchssteuerprüfung, Präferenzprüfungen).
  • Streitige Verfahren

    • Dank der umfangreichen Erfahrung unseres Teams bei Verhandlungen mit Behörden und der Beilegung von Streitigkeiten werden Sie nicht im Stich gelassen, wenn etwas schief geht.
    • Als Faustregel gilt, dass wir immer versuchen, argumentative Auseinandersetzungen mit dem Zoll und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu vermeiden. 
    • Nicht jede Ordnungswidrigkeit wird von den Strafverfolgungsbehörden als zivil- oder strafrechtliche Strafe geahndet. Wenn Ihnen mitgeteilt wurde, dass eine Untersuchung im Gange ist, ist es ratsam, sich professionell beraten zu lassen. Bei Bedarf übernehmen wir die Vertretung und Unterstützung bei Zolluntersuchungen. 

WIR BERATEN SIE GERNE.
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf!

Wir rufen Sie an und er­mitteln Ihre Mög­lich­kei­ten.

Horst P. Preßler-Höft, Diplomfinanzwirt, EU Zollmakler Sachverständiger und Fachgutachter für Zoll und Außenwirtschaft (B.D.S.F.) 

AEO Zertifikat Schulungen


Wir schulen Inhouse und geben Webinare zur Erlangung des AEO Zertifikats:

  • AEO Kriterien und AEO Anforderungen
  • Vorteile der AEO Zertifizierung
  • Die Internationale Lieferkette
  • Allgemeine Sicherungsmaßnahmen
  • Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen
  • Lernkontrolle



Direkt zu den Schulungen

Externer Zollbeauftragter


Die wichtigsten Aufgaben eines Zollbeauftragten sind:

  • Kontrollen von Exportgütern
  • Kontrolle von Dokumenten für Im- und Export
  • Auftragsabwicklung im Import und Export
  • Ansprechpartner und Begleitung bei Zollprüfungen
  • Kontrolle der Einhaltung von Zollbewilligungen und zollrechtlichen Anforderungen
  • Richtiger Umgang und Überwachung mit dem IT-Verfahren ATLAS
Externer Zollbeauftragter

FAQs Zollrecht - Außenwirtschaftsrecht

  • 1. Welche Exportbeschränkungen gibt es?

    Ausfuhren können ganz verboten oder genehmigungspflichtig sein (z. B. aufgrund von Sanktionen). Rechtsgrundlage hierfür sind die EU-Dual-Use-Verordnung sowie das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung. Genehmigungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der GTAI-Homepage.

  • 2. Welches Zollverfahren ist zu wählen?

    Die Waren, die im Zollgebiet verbleiben und dort verteilt werden sollen, müssen zum "freien Verkehr" angemeldet werden. Wenn die Waren dieses Verfahren durchlaufen haben, werden sie nicht mehr vom Zoll überwacht. Sobald die Kriterien für die Zulassung des Produkts auf dem Markt erfüllt sind, steht seinem Vertrieb nichts mehr im Wege. Waren, die zur vorübergehenden Einfuhr bestimmt sind und für einen begrenzten Zeitraum ausgeführt werden sollen, müssen ordnungsgemäß abgefertigt werden. Hierfür kann häufig das Carnet ATA verwendet werden.


    Wenn die Ware in einem ausländischen Zollland bearbeitet und dann zurückgeschickt werden muss, ist ein Veredelungsverfahren eine Option. Waren, die nicht für den Verkauf im Einfuhrland bestimmt sind, können in einem Zolllager gelagert werden. Dies wirkt wie eine Stundung der Eingangsabgaben.

  • 3. Welche Marktzulassungsvoraussetzungen sind zu beachten?

    Die Zollbehörden prüfen in der Regel im Rahmen des Einfuhrverfahrens zahlreiche Nachweise für die Notwendigkeit einer Marktzulassung. Dazu gehören insbesondere Zertifikate, die belegen, dass ein Produkt bestimmten technischen Normen entspricht. 

  • 4. Welche Bedeutung hat der Warenursprung?

    Aus rechtlicher Sicht ist es von Bedeutung, woher die Waren stammen, da zusätzliche Zölle erhoben werden können. Insbesondere die Antidumpingzölle sind eine wichtige Schutzmaßnahme. Auf Produkte, die in Ländern hergestellt werden, deren Produkte als gedumpt gelten, können Antidumpingzölle erhoben werden. Die Bestimmung des Ursprungs erfolgt nach nichtpräferenziellen oder handelspolitischen Kriterien. Dies ist in der Regel das letzte Land, in dem wesentliche Be- oder Verarbeitungen stattfinden.


    Zum anderen können an den Ursprung aber auch Zollvergünstigungen geknüpft werden. I.d.R. Internationale Vereinbarungen in Form von Gesetzen bringen dies zum Ausdruck, und es ist ein anspruchsvolles Element von Freihandelsabkommen. Der Ursprung in diesen Fällen ist ein (in Anlehnung an den lat. Begriff für bevorzugen („praeferre“)) sog. „Präferenzursprung“ bzw. „präferenzieller Ursprung“.

  • 5. Was ist Zollrecht?

    Das Zollrecht umfasst alle Vorschriften, die den weltweiten, grenzüberschreitenden Warenverkehr betreffen. 


    Es regelt unter anderem: 

    • die Einfuhr und Ausfuhr von Waren
    • die Erhebung von Zöllen und anderen Abgaben 
    • die Kontrolle und Überwachung des Warenverkehrs

    Das Zollrecht hat zum Ziel, den Wirtschaftsverkehr zu schützen, den fairen Wettbewerb zu gewährleisten und die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten.

  • 6. Welche Behörde ist für das Zollrecht zuständig?

    In Deutschland ist die Bundeszollverwaltung für die Umsetzung des Zollrechts zuständig. Der Zoll selbst untersteht als Behörde dem Bundesfinanzministerium. 


    Zu den Aufgaben des Zolls zählen:

    • Grenzschutz: Der Zoll überwacht die Ein- und Ausfuhr von Waren an den Grenzen und sorgt für die Sicherheit des Wirtschaftsverkehrs.
    • Eintreibung von Abgaben: Der Zoll erhebt Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und andere Abgaben im Rahmen des Zollrechts.
    • Bekämpfung von Schwarzarbeit und Kriminalität: Der Zoll kontrolliert den Warenverkehr, um illegale Aktivitäten wie Schwarzarbeit, Schmuggel, Geldwäsche und Terrorismus zu bekämpfen.
    • Verbraucherschutz: Der Zoll stellt sicher, dass Waren den geltenden Vorschriften und Standards entsprechen und keine Gefahr für die Verbraucher darstellen.
    • Handelserleichterungen: Der Zoll bietet Unternehmen Unterstützung und Beratung, um den internationalen Handel zu erleichtern und den Export zu fördern.
  • 7. Welche Informationen benötigen Sie für die Zollabwicklung?

    Für eine erfolgreiche Zollabwicklung benötigen Unternehmen laut Zollrecht verschiedene Unterlagen und Informationen, um den Ursprung, die Art und den Wert ihrer Waren zu belegen. 


    Zu den wichtigsten Informationen und Dokumenten gehören: 

    • Rechnung und Handelsdokumente
    • Herkunftszeugnis
    • Zolltarifnummer
    • Zollwert und Zahlungsbelege
    • Versicherungsdokumente
    • Transportdokumente
    • Einfuhrerlaubnisse und Zertifikate
    • Einfuhrzölle und Steuerinformationen
  • 8. Was ist der Unterschied zwischen Einfuhr- und Ausfuhrzoll?

    Das Zollrecht sieht vor, dass Sie beim Import von Waren bestimmte Abgaben entrichten müssen. Diese Abgaben dienen dazu, den heimischen Markt zu schützen und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Die Höhe der Zölle hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise dem Zolltarif, der Warenbeschaffenheit und dem Ursprungsland der Ware.


    Beim Export von Waren aus einem Land können je nach Zielort ebenfalls Zölle und andere Ausfuhrabgaben anfallen. Diese Abgaben sollen unter anderem den heimischen Markt vor zu niedrigen Preisen schützen.

  • 9. Wie wird der Zollwert von Waren berechnet?

    Im Zollrecht ist festgelegt, wie der Zollwert von Waren berechnet wird. Er setzt sich aus dem tatsächlichen Wert der Ware sowie zusätzlichen Kosten wie Transport- und Versicherungskosten zusammen.

  • 10. Was ist eine Zolltarifnummer?

    Im Rahmen des Zollrechts ist eine Zolltarifnummer eine eindeutige Nummer, die jeder Ware zugeordnet ist. Sie dient der Klassifizierung von Waren. 


    Die Zolltarifnummer, auch bekannt als Warentarifnummer oder HS-Code (Harmonized System Code), hat Auswirkungen auf die Höhe der Zölle, die Anwendung von Kontingenten, die Vorlage von Genehmigungen und andere zollrechtliche Bestimmungen.


    Die Weltzollorganisation (WZO) legt die Zolltarifnummern fest und aktualisiert sie regelmäßig.


  • 11. Gibt es Ausnahmen oder Befreiungen von Zollgebühren?

    Das Zollrecht sieht einige Ausnahmen und Befreiungen von Zöllen vor, von denen Sie als Unternehmen profitieren können. 


    Besteht zum Beispiel zwischen zwei Ländern ein Präferenzabkommen, können Sie Ihre Waren zu vergünstigten Konditionen ein- und ausführen. Weiterhin sind bestimmte Waren von Zöllen befreit, etwa gesetzliche Zahlungsmittel, Luftfahrzeuge oder besondere Hochseefahrzeuge.

  • 12. Welche Dokumente sind für die Zollabwicklung erforderlich?

    Für die Zollabfertigung sind nach Zollrecht verschiedene Dokumente erforderlich, die je nach Art und Verwendungszweck der Ware variieren. 


    Zu den häufig benötigten Dokumenten gehören:

    • Handelsrechnung: Eine detaillierte Rechnung über den Wert und die Beschaffenheit der Ware.
    • Frachtpapiere: Dokumente, die den Transport der Ware belegen, wie zum Beispiel Frachtbriefe oder Lieferscheine.
    • Ursprungszeugnis: Ein Dokument, das den Ursprung der Ware bestätigt und für die Anwendung von Präferenzen und anderen zollrechtlichen Bestimmungen wichtig ist.
    • Zollanmeldung: Ein Formular, das die Angaben zur Ware, zum Zollwert, zur Zolltarifnummer und andere relevante Informationen enthält.
    • Genehmigungen und Bescheinigungen: Je nach Art der Ware können spezielle Genehmigungen oder Bescheinigungen erforderlich sein, wie zum Beispiel Gesundheitszeugnisse oder Umweltzertifikate.

    Es ist wichtig, dass Sie die spezifischen Anforderungen des Zollrechts für die betreffende Ware und den Verwendungszweck prüfen. Die erforderlichen Dokumente sollten Sie rechtzeitig beschaffen, um Verzögerungen bei der Zollabfertigung zu vermeiden.

  • 13. Was ist der Ursprungsnachweis?

    Der Ursprungsnachweis ist ein wichtiges Instrument im Zollrecht. Mit ihm weisen Sie nach, aus welchem Land eine Ware stammt. Er ist entscheidend für Zollsätze und Handelsvorteile gemäß den Ursprungsregeln. Sie können ihn durch Ursprungszeugnisse oder andere Dokumente erbringen, um die Herkunft der Waren zu bestätigen und auf diese Weise von Handelsabkommen zu profitieren.

  • 14. Wie können Sie elektronisch Zollanmeldungen vornehmen?

    Das Zollrecht sieht vor, dass Sie in vielen Ländern Ihre Zollanmeldung auch elektronisch abwickeln können. Mithilfe von Tools und Software-Lösungen erfassen Sie alle notwendigen Daten und können diese online direkt an die Zollbehörden übermitteln. Hierfür müssen Sie sich vorab bei der zuständigen Behörde registrieren. Elektronische Zollanmeldungen bieten den Vorteil einer schnelleren und effizienteren Zollabfertigung. 

  • 15. Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Zollrecht?

    Bei Verstößen gegen das Zollrecht kommen verschiedene Strafen und Sanktionen auf Sie zu. 


    Dazu gehören: 

    • Geldbußen
    • Beschlagnahmung von Waren
    • Verlust von Zollvorteilen 
    • strafrechtliche Verfolgung

    Die genauen Strafen und Sanktionen hängen von der Art und Schwere des Verstoßes sowie den geltenden Gesetzen und Bestimmungen ab.

Unsere Zollseminare
& Schulungen

31
Jan

Seminar

SEMINAR Zoll Grundlagen für Einsteiger

Hier finden Sie weitere Informationen zu der Schulung Zollgrundlagen für Einsteiger, online oder als Präsenzkurs.
31
Jan

Seminar

Individuelle Zollschulungen Inhouse

Hier finden Sie weitere Informationen zu individuelle Zollschulungen Inhouse
31
Jan

Seminar

Brexit Import Export

Hier finden Sie weitere Informationen zu der Schulung Brexit Import Export als Präsenz und Online Kurs speziell für Mitarbeiter in der Logistik.
31
Jan

Seminar

Präferenzrecht Warensprung

Informationen zu der Schulung Präferenzrecht und Warensprung speziell für Mitarbeiter in der Logistik.
31
Jan

Seminar

Einfuhrzollverfahren

Hier finden Sie weitere Informationen zu der Schulung Einfuhrzollverfahrenals Präsenz und Online Kurs speziell für Mitarbeiter in der Logistik.
31
Jan

Seminar

Ausfuhrzollverfahren

Zu dem Thema Ausfuhrzollverfahren bieten wir auch Online-Kurse an, die Rund um die Uhr alleine absolviert werden können..
31
Jan

Seminar

Versandverfahren Zoll

Hier finden Sie weitere Informationen als Präsenz zu dem Versandverfahren Zoll und Online Kurs speziell für Mitarbeiter in der Logistik.
31
Jan

Seminar

Sicherheitsunterweisung AEO

Hier finden Sie Schulungen zur Zollabwicklung für Import und Export sowie die Mitarbeiterschulung AEO.

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Zoll und Aussenwirtschaft

Falsche Zollanmeldung Strafe und Haftung
12 Apr., 2024
Wer haftet bei einer falschen Zollanmeldung? Wie sieht eine Strafe aus? Als Unternehmen, das im Im- und Export tätig ist, sollten Sie sich im Klaren sein.
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