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Beratung und Vertretung im Zollrecht
Unterstützung und Vertretung gegenüber den Zollbehörden.
• Sichere Ratschläge:
Kompetente Beratung dank 30 Jahren Erfahrung in der Zollabwicklung, Zollberatung und Schulung
• Klärung aller Fragen: Persönlicher und schneller Kontakt bundesweit
•
Schnelle Ergebnisse: Dank direkter örtlicher Nähe zu den Zollbehörden
Im internationalen Handel werden die Waren nach ihren technischen Merkmalen kategorisiert und mit einer Warennummer oder Zolltarifnummer versehen.
Die richtige zolltarifliche Einstufung einer Ware zu finden, ist eine wichtige Aufgabe, da sie die Grundlage für viele Maßnahmen und Gebühren bildet, die von den Zollbehörden erhoben werden, wie z. B. die Einfuhrzölle.
Die Höhe der Zollsätze (für Zölle, landwirtschaftliche Teile, Verbrauchssteuern und Einfuhrumsatzsteuer)
- die Inanspruchnahme von Kontingenten,
- die Notwendigkeit der Vorlage einer Ein- bzw. wie eine Ausfuhrgenehmigung sowie ein Ursprungszeugnis und andere Papiere sind erforderlich.
- die Anwendbarkeit verschiedener Vorschriften betreffend die Verbote und Beschränkungen.
Wird die richtige Warennummer nicht ermittelt, kann dies schwerwiegende Folgen haben, z. B. eine falsche Verteilung von Präferenzzertifikaten, die Nichteinhaltung von Ausfuhrbestimmungen und falsche Zollabgaben.
Horst P. Preßler-Höft ist ein renommierter Spezialist und Sachverständiger für Zoll- und Außenhandelsrecht. Er ist seit vielen Jahren als freiberuflicher Dozent und Außenwirtschaftsberater in Hamburg tätig.
Zuvor war er in leitender Position bei mehreren Big-Five-Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften tätig, wo er eine internationale Handels- und Zollpraxis aufbaute und weltweit leitete. Im Jahr 2010 ernannte ihn der Bund Deutscher Sachverständiger (BDSF) zum Sachverständigen und Fachgutachter für Zoll und Außenhandel.
Er ist spezialisiert auf Zollwertrecht, Warenursprung, Präferenzen und verbindliche Zolltarifauskünfte sowie auf das Recht der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette und die Entwicklung interner Kontrollsysteme.
Falsche Zolltarifnummern wirken sich negativ auf Ihren DEBBI-Score aus und führen zu einer erhöhten Risikoeinstufung durch den Zoll.
Unsere
Experten beraten internationale Konzerne und kleine bis mittelständische Unternehmen in Fragen des Außenhandels-, Zoll- und Verbrauchsteuerrechts. Wir bieten maßgeschneiderte, multidisziplinäre Lösungen für Kunden aus dem In- und Ausland.
Wir haben Erfahrung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, die eine sichere Ein- und Ausfuhr von Waren gewährleisten, sowie mit der Handhabung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren. Neben der Rechtsberatung können wir Sie auch bei der Verwaltung und Organisation Ihres Unternehmens unterstützen und Ihnen helfen, sich in der Komplexität der Außenhandels-, Verbrauchsteuer- und
Zollvorschriften zurechtzufinden. Darüber hinaus setzen wir uns bei den Behörden für Ihre Rechte ein und klagen im Streitfall vor den nationalen und europäischen Gerichten.
Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sind Gesetze, die den internationalen Handel mit Nicht-EU-Ländern auf nationaler Ebene regeln. Darüber hinaus gelten in der Europäischen Union zahlreiche Ausfuhrbeschränkungen, wie z. B. die Dual-Use-Verordnung, die die Ausfuhr und in einigen Fällen auch die Verbringung von Waren verbietet.
Aufgrund des Konflikts zwischen nationalen, europäischen und globalen Regelungen ist das internationale Handelsrecht schwer zu überblicken und kann oft durch politische Entscheidungen beeinflusst werden.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass exportierende Unternehmen die in der Außenhandelsgesetzgebung festgelegten Compliance-Vorschriften einhalten, da sich diese unmittelbar auf jeden Exporteur auswirken. Wir unterstützen Sie bei Ihren Exportvorhaben, u.a.:
Unterstützung und Beratung i.Z.m. dem exportkontrollrechtlichen Ausfuhrverfahren
Exportkontrollrechtliche Beurteilung von Geschäftsvorgängen
Unterstützung bei der Klassifizierung nach der EU-Dual-Use-Verordnung oder der Deutschen Ausfuhrliste
Überprüfung und Unterstützung bei Lieferungen in Embargoländer
Hilfestellungen zu den Meldepflichten im Zahlungsverkehr
Unterstützung bei der Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen finden.
Erstellung, Durchführung und Bewertung interner Compliance-Programme (ICP) ist für jede Organisation von grundlegender Bedeutung.
Vereinfachungen der Verfahren, wie z. B. die Einholung einer allgemeinen Genehmigung, ist es ratsam, die zuständige Aufsichtsbehörde zu konsultieren.
Beratung zum US-(Re)Exportkontrollrecht im Zusammenspiel mit unseren Kooperationspartnern
Begleitung und Beratung bei Außenwirtschaftsprüfungen.
Die zollrechtlichen Vorschriften müssen von allen Importeuren und Exporteuren eingehalten werden. Die EU-Zollvorschriften und ihre Umsetzung durch Deutschland bergen viele Gefahren, die zu Kosten und Strafen führen können, bieten aber auch Möglichkeiten für Einsparungen.
Gern beraten und unterstützen wir Sie zu allen Fragestellungen rund um den Zoll, u.a.:
Unterstützung und Beratung im zollrechtlichen Ein- und Ausfuhrverfahren
Bewertung einzelner Handelsgeschäfte oder bestimmter zollrelevanter Themen.
Die Ermittlung des Zollwerts, einschließlich solcher Zuschläge wie Lizenzgebühren, ist ein interdisziplinärer Prozess, der mit anderen Bereichen wie der Mehrwertsteuer oder den Verrechnungspreisen zusammenhängt.
Warenursprung und Präferenzen, Präferenzkalkulationen, Nachweise, Verfahrenserleichterung „Ermächtigter Ausführer“
Tarifierung, inkl. Beantragung von verbindlichen Zolltarifauskünften
Zertifizierungsverfahren.Wir bieten Beratung und Unterstützung bei der Einreichung von Zollanträgen, z. B. für Zolllager, sowie bei der Erlangung des Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO).
Beratung und gutachterliche Beurteilung zum Antidumpingrecht
Unterstützung und Vertretung gegenüber den Zollbehörden bei zollrechtlichen Erstattungserfahren
Allgemeine Zoll-Compliance und die Überprüfung von Zoll-Compliance-Systemen
Begleitung, Beratung und Unterstützung bei Zoll- und WuP-Prüfungen
Unsere Beratungsservices zum Thema Verbrauchsteuern finden Sie hier >>
Die Einhaltung von Compliance (Vorschriften) gewinnt neben den normalen Geschäftsangelegenheiten immer mehr an Bedeutung. So müssen Unternehmen beispielsweise sicherstellen, dass ihre Abteilungen ordnungsgemäß strukturiert sind, und dies regelmäßig überprüfen, um eine mögliche Haftung des Managements und des Unternehmens für Organisationsmängel zu vermeiden.
Hierzu können wir Ihnen Managementunterstützung, Organisationsberatung sowie – in Zusammenarbeit mit den Baker Tilly Wirtschaftsprüfern – Audits und Checks anbieten:
Verbesserung der Effizienz der internen Einfuhr-, Ausfuhr- und Verbrauchsteuerverfahren.
Unterstützung bei der Erstellung / Überarbeitung von Verfahrensanweisungen
Prüfung, Erstellung und Aktualisierung der Zoll-, Exportkontroll- und Verbrauchssteuerverfahren des Unternehmens.
Ausgelagerte Verwaltung der Zoll-, Außenhandels- und Verbrauchsteuerabteilung.
Risikobewertungen, Schnellbewertungen und Überprüfungen von Prozessen und Kriterien in Bezug auf Zoll-, internationale Handels- und Steuervorschriften (in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsprüfern)
Die Unterstützung bei der Auswahl und Implementierung von Zoll- und Exportkontrollsoftware ist entscheidend.
Prüfungsvorbereitung und Unterstützung bei der Zollverwaltung (z. B. Zollprüfung, Außenhandelsprüfung, Verbrauchssteuerprüfung, Präferenzprüfungen).
Sie möchten durch Beratung Kosten verringern und Zeit bei der Abwicklung sparen?
Wir rufen Sie an oder kommen für ein Beratungsgespräch zu Ihnen und ermitteln Ihre Möglichkeiten.
Sachverständiger für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Wir schulen Inhouse und geben Webinare zur Erlangung des AEO Zertifikats:
Die wichtigsten Aufgaben eines Zollbeauftragten sind:
Ausfuhren können ganz verboten oder genehmigungspflichtig sein (z. B. aufgrund von Sanktionen). Rechtsgrundlage hierfür sind die EU-Dual-Use-Verordnung sowie das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung. Genehmigungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der GTAI-Homepage.
Die Waren, die im Zollgebiet verbleiben und dort verteilt werden sollen, müssen zum "freien Verkehr" angemeldet werden. Wenn die Waren dieses Verfahren durchlaufen haben, werden sie nicht mehr vom Zoll überwacht. Sobald die Kriterien für die Zulassung des Produkts auf dem Markt erfüllt sind, steht seinem Vertrieb nichts mehr im Wege. Waren, die zur vorübergehenden Einfuhr bestimmt sind und für einen begrenzten Zeitraum ausgeführt werden sollen, müssen ordnungsgemäß abgefertigt werden. Hierfür kann häufig das Carnet ATA verwendet werden.
Wenn die Ware in einem ausländischen Zollland bearbeitet und dann zurückgeschickt werden muss, ist ein Veredelungsverfahren eine Option. Waren, die nicht für den Verkauf im Einfuhrland bestimmt sind, können in einem Zolllager gelagert werden. Dies wirkt wie eine Stundung der Eingangsabgaben.
Die Zollbehörden prüfen in der Regel im Rahmen des Einfuhrverfahrens zahlreiche Nachweise für die Notwendigkeit einer Marktzulassung. Dazu gehören insbesondere Zertifikate, die belegen, dass ein Produkt bestimmten technischen Normen entspricht.
Aus rechtlicher Sicht ist es von Bedeutung, woher die Waren stammen, da zusätzliche Zölle erhoben werden können. Insbesondere die Antidumpingzölle sind eine wichtige Schutzmaßnahme. Auf Produkte, die in Ländern hergestellt werden, deren Produkte als gedumpt gelten, können Antidumpingzölle erhoben werden. Die Bestimmung des Ursprungs erfolgt nach nichtpräferenziellen oder handelspolitischen Kriterien. Dies ist in der Regel das letzte Land, in dem wesentliche Be- oder Verarbeitungen stattfinden.
Zum anderen können an den Ursprung aber auch Zollvergünstigungen geknüpft werden. I.d.R. Internationale Vereinbarungen in Form von Gesetzen bringen dies zum Ausdruck, und es ist ein anspruchsvolles Element von Freihandelsabkommen. Der Ursprung in diesen Fällen ist ein (in Anlehnung an den lat. Begriff für bevorzugen („praeferre“)) sog. „Präferenzursprung“ bzw. „präferenzieller Ursprung“.
SEMINAR Zoll Grundlagen für Einsteiger
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Brexit Import Export
Präferenzrecht Warensprung
Einfuhrzollverfahren
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Thomas Stiegler
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