10 Name der Straße, Name der Stadt Land, Postleitzahl Code555-555-5555myemail@mailservice.com
Es wird unterschieden zwischen der tariflichen Zollbefreiung und der außertariflichen Zollbefreiung. Um die verarbeitende Industrie in der EU zu fördern bzw. den in Drittstaaten ansässigen Herstellern wettbewerbsmäßig gleichzustellen, werden bestimmte Wirtschaftszweige in der Gemeinschaft gefördert. Die Begünstigung kommt nur in bestimmten Fällen in Betracht. Eine außertarifliche Zollbefreiung bzw. die Gewährung der Zollbefreiung ist vom Verwendungszweck der Ware abhängig. Beispielsweise gilt die Zollbefreiung für Übersiedlungsgut, Rückwaren und Sendungen mit geringem Warenwert.
Um eine Zollbefreiung zu erhalten, müssen entsprechende Nachweise erbracht und der zuständigen Zollbehörde vorgelegt werden. Zudem sind Sie verpflichtet, die gültigen Zollvorschriften und -bestimmungen auch in Fällen der Zollbefreiung einzuhalten. Zollbefreiungen sind in vielen Fällen fristgebunden. Gerne beraten wir Sie rund um Ihre Möglichkeiten oder stehen Ihnen als
externer Zollbeauftragter
zur Seite.
Von der Einfuhrumsatzsteuer befreit, sind alle Waren, für die Sie im Inland ebenfalls keine Umsatzsteuer zahlen müssen:
Verschiedene Waren können Sie einführen, ohne Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zahlen zu müssen:
Den Zoll zu umgehen, ist illegal und strafbar. Liegt keine spezielle Zollbefreiung oder ein Freihandelsabkommen vor, müssen Sie bei der Einfuhr von Waren in ein Land Abgaben zahlen. Versuche, den Zoll zu umgehen, können schwerwiegende Konsequenzen haben, einschließlich strafrechtlicher Verfolgung, Bußgeldern und die Beschlagnahmung der Waren.
Sie sollten die Zollvorschriften und -bestimmungen des Landes, in das Sie Waren einführen möchten, unbedingt kennen, verstehen und einhalten. Insbesondere im Reiseverkehr kommt es hier immer wieder zu unangenehmen Überraschungen. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen zu
Zoll und Außenwirtschaft. Obendrein stehen wir Ihnen bei Fragen zu
Versandverfahren sowie rund um das Thema
Luftsicherheit beratend zur Seite.
Die Rückerstattung von Zollgebühren hängt von den Umständen ab. Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Unter anderem müssen Sie sachliche Gründe für Ihren Antrag vorlegen. In welchen Fällen eine Erstattung der Zollgebühren prinzipiell möglich ist, ist im UZK sowie in der Durchführungsverordnung (IA) geregelt.
Ihren Antrag auf Rückerstattung der Zollgebühren müssen Sie bei der zuständigen Zollbehörde stellen.
Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, trifft die Behörde eine Entscheidung.
Sie möchten sich professionell zu dem Thema Zollbefreiung beraten lassen, dadurch Kosten verringern und Zeit bei der Abwicklung sparen?
Wir rufen Sie an oder kommen für ein Beratungsgespräch zu Ihnen und ermitteln Ihre Möglichkeiten.
Für Ihre Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an unter
+49 (0)61 05 963 04 10 oder schicken Sie uns eine
Email.
an info@first-class-ratioconsult.de
Ihre Ansprechpartner ist Thomas Stiegler.
Sollten Sie Zollgebühren, z.B. Zollabgaben oder Einfuhrumsatzsteuer verweigern wollen, steht es dem Zoll frei, die Gebühren an den Absender weiterzugeben, die Waren zu retournieren oder zu vernichten. Sollte die Ware allerdings nicht dem Kaufvertrag entsprechen, schadhaft sein oder vor der Überlassung beschädigt worden sein, kann Ihnen der Zoll unter bestimmten Voraussetzungen die Gebühren erlassen oder erstatten.
Sachwert und Art der Ware bestimmen, ob Sie Einfuhrabgaben zahlen müssen. Für Waren aus einem Drittland und einem Sachwert über 150 Euro müssen Sie Zoll zahlen, es sei denn, die Ware ist vom Zoll befreit.
Die folgenden Zollsätze lassen sich unterscheiden:
Sie können verschiedene Waren zollfrei einführen. Dazu zählen unter anderem:
Alle Waren, die in die EU verbracht werden sollen, unterliegen der Zollamtlichen Überwachung und werden mindestens stichprobenweise vom Zoll kontrolliert. Wünschen Sie sich genauere Informationen, welche zollrechtlichen Pflichten Sie erfüllen müssen, empfehlen wir Ihnen unsere Zollschulungen sowie Weiterbildungen zum ermächtigten Ausführer, registrierten Ausführer und zugelassenen Ausführer sowie zum Erhalt des AEO Zertifikats.
Der Zoll kontrolliert die Ein- und Ausfuhr aller Waren. Unter anderem prüft er, ob Sie die korrekten Einfuhrabgaben zahlen und die notwendigen Genehmigungen vorlegen. Ebenso überprüft der Zoll, ob Unternehmen Mitarbeiter schwarz oder illegal beschäftigen und ob der Mindestlohn gezahlt wird.
Bei Im- und Export folgender Waren gelten Verbote beziehungsweise Beschränkungen:
Wenn Sie Fragen haben und eine schnelle Antwort wünschen, vergessen Sie bitte nicht, Ihre Telefonnummer anzugeben.
Gern stehen wir Ihnen für Terminabsprachen zur Verfügung.
First Class ratioconsult GmbH
Thomas Stiegler
Starkenburgstr. 10
64546 Mörfelden-Walldorf
Über First Class ratioconsult GmbH
Der Weg & das Ziel
Für Ihren Erfolg
Zoll Schulungen
First Class ratioconsult GmbH