Einfuhrabgabenbefreiung – Wer ist von der Einfuhrumsatzsteuer befreit?
Von der Einfuhrumsatzsteuer befreit, sind alle Waren, für die Sie im Inland ebenfalls keine Umsatzsteuer zahlen müssen:
- bereits ausgegebene Wertpapiere, wie Aktien oder Hypotheken- und Grundschuldbriefe
- menschliches Gewebe, wie Organe und menschliches Blut
- besondere Hochseewasserfahrzeuge, etwa Fischereifahrzeuge oder Schlepper
- Lieferungen von Gold für die Deutsche Bundesbank und für Zentralbanken
- gesetzliche Zahlungsmittel, etwa Münzen und Banknoten
- im Inland gültige, amtliche Wertzeichen, zum Beispiel Briefmarken, Steuerzeichen, Stempelmarken
- Luftfahrzeuge, unter anderem zur entgeltlichen Beförderung
- innergemeinschaftliche Lieferungen im unmittelbaren Anschluss an die Einfuhrabfertigung
- Anlagegold nach § 25c UStG
Unter welchen Bedingungen können Waren ohne Zoll und EUSt eingeführt werden?
Verschiedene Waren können Sie einführen, ohne Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zahlen zu müssen:
- Freibetrag: Für Waren mit einem Sachwert unter 150 Euro müssen Sie keinen Zoll zahlen
- Freihandelsabkommen: Wenn zwischen Ländern ein Freihandelsabkommen besteht, können Sie Waren mit reduzierten Zollsatz oder zoll abgabenfrei einführen
- Besondere Bestimmungen: Es gibt besondere Bestimmungen für gewisse Waren oder für den Einsatz der Waren, die zu einem Erlass von Zoll und EUSt führen
- Rückführung von Gegenständen: Wenn Sie einen Gegenstand vorübergehend ins Ausland verbringen und zurückführen, werden Zoll und EUSt möglicherweise erlassen
- Persönlicher Gebrauch: Gegenstände, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, sind in der Regel abgabebefreit.


Wie kann ich den Zoll umgehen?
Den Zoll zu umgehen, ist illegal und strafbar. Liegt keine spezielle Zollbefreiung oder ein Freihandelsabkommen vor, müssen Sie bei der Einfuhr von Waren in ein Land Abgaben zahlen. Versuche, den Zoll zu umgehen, können schwerwiegende Konsequenzen haben, einschließlich strafrechtlicher Verfolgung, Bußgeldern und die Beschlagnahmung der Waren.
Sie sollten die Zollvorschriften und -bestimmungen des Landes, in das Sie Waren einführen möchten, unbedingt kennen, verstehen und einhalten. Insbesondere im Reiseverkehr kommt es hier immer wieder zu unangenehmen Überraschungen. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen zu
Zoll und Außenwirtschaft. Obendrein stehen wir Ihnen bei Fragen zu
Versandverfahren sowie rund um das Thema
Luftsicherheit beratend zur Seite.
Wie erhalte ich die Zollgebühren zurück?
Die Rückerstattung von Zollgebühren hängt von den Umständen ab. Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Unter anderem müssen Sie sachliche Gründe für Ihren Antrag vorlegen. In welchen Fällen eine Erstattung der Zollgebühren prinzipiell möglich ist, ist im UZK sowie in der Durchführungsverordnung (IA) geregelt.
Ihren Antrag auf Rückerstattung der Zollgebühren müssen Sie bei der zuständigen Zollbehörde stellen.
Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, trifft die Behörde eine Entscheidung.
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