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Was ist eine Zollbefreiung?

Es wird unterschieden zwischen der tariflichen Zollbefreiung und der außertariflichen Zollbefreiung. Um die verarbeitende Industrie in der EU zu fördern bzw. den in Drittstaaten ansässigen Herstellern wettbewerbsmäßig gleichzustellen, werden bestimmte Wirtschaftszweige in der Gemeinschaft gefördert. Die Begünstigung kommt nur in bestimmten Fällen in Betracht. Eine außertarifliche Zollbefreiung bzw. die Gewährung der Zollbefreiung ist vom Verwendungszweck der Ware abhängig. Beispielsweise gilt die Zollbefreiung für Übersiedlungsgut, Rückwaren und Sendungen mit geringem Warenwert.


Um eine Zollbefreiung zu erhalten, müssen entsprechende Nachweise erbracht und der zuständigen Zollbehörde vorgelegt werden. Zudem sind Sie verpflichtet, die gültigen Zollvorschriften und -bestimmungen auch in Fällen der Zollbefreiung einzuhalten. Zollbefreiungen sind in vielen Fällen fristgebunden. Gerne beraten wir Sie rund um Ihre Möglichkeiten oder stehen Ihnen als externer Zollbeauftragter zur Seite.

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Einfuhrabgabenbefreiung – Wer ist von der Einfuhrumsatzsteuer befreit? 

Von der Einfuhrumsatzsteuer befreit, sind alle Waren, für die Sie im Inland ebenfalls keine Umsatzsteuer zahlen müssen: 

  • bereits ausgegebene Wertpapiere, wie Aktien oder Hypotheken- und Grundschuldbriefe
  • menschliches Gewebe, wie Organe und menschliches Blut
  • besondere Hochseewasserfahrzeuge, etwa Fischereifahrzeuge oder Schlepper
  • Lieferungen von Gold für die Deutsche Bundesbank und für Zentralbanken
  • gesetzliche Zahlungsmittel, etwa Münzen und Banknoten 
  • im Inland gültige, amtliche Wertzeichen, zum Beispiel Briefmarken, Steuerzeichen, Stempelmarken
  • Luftfahrzeuge, unter anderem zur entgeltlichen Beförderung 
  • innergemeinschaftliche Lieferungen im unmittelbaren Anschluss an die Einfuhrabfertigung 
  • Anlagegold nach § 25c UStG

Unter welchen Bedingungen können Waren ohne Zoll und EUSt eingeführt werden?


Verschiedene Waren können Sie einführen, ohne Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zahlen zu müssen: 

  • Freibetrag: Für Waren mit einem Sachwert unter 150 Euro müssen Sie keinen Zoll zahlen
  • Freihandelsabkommen: Wenn zwischen Ländern ein Freihandelsabkommen besteht, können Sie Waren mit reduzierten Zollsatz oder zoll abgabenfrei einführen
  • Besondere Bestimmungen: Es gibt besondere Bestimmungen für gewisse Waren oder für den Einsatz der Waren, die zu einem Erlass von Zoll und EUSt führen
  • Rückführung von Gegenständen: Wenn Sie einen Gegenstand vorübergehend ins Ausland verbringen und zurückführen, werden Zoll und EUSt möglicherweise erlassen
  • Persönlicher Gebrauch: Gegenstände, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, sind in der Regel abgabebefreit.
Versandverfahren Zoll - Schifffahrt
Zoll umgehen

Wie kann ich den Zoll umgehen?


Den Zoll zu umgehen, ist illegal und strafbar. Liegt keine spezielle Zollbefreiung oder ein Freihandelsabkommen vor, müssen Sie bei der Einfuhr von Waren in ein Land Abgaben zahlen. Versuche, den Zoll zu umgehen, können schwerwiegende Konsequenzen haben, einschließlich strafrechtlicher Verfolgung, Bußgeldern und die Beschlagnahmung der Waren. 


Sie sollten die Zollvorschriften und -bestimmungen des Landes, in das Sie Waren einführen möchten, unbedingt kennen, verstehen und einhalten. Insbesondere im Reiseverkehr kommt es hier immer wieder zu unangenehmen Überraschungen. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen zu Zoll und Außenwirtschaft. Obendrein stehen wir Ihnen bei Fragen zu Versandverfahren sowie rund um das Thema Luftsicherheit beratend zur Seite.

Wie erhalte ich die Zollgebühren zurück?


Die Rückerstattung von Zollgebühren hängt von den Umständen ab. Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Unter anderem müssen Sie sachliche Gründe für Ihren Antrag vorlegen. In welchen Fällen eine Erstattung der Zollgebühren prinzipiell möglich ist, ist im UZK sowie in der Durchführungsverordnung (IA) geregelt. 


Ihren Antrag auf Rückerstattung der Zollgebühren müssen Sie bei der zuständigen Zollbehörde stellen.
Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, trifft die Behörde eine Entscheidung.



Kostenlose Zollbefreiung Beratung

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Ihre Ansprechpartner ist Thomas Stiegler.



FAQ Zollbefreiung

  • Kann ich Zollgebühren verweigern?

    Sollten Sie Zollgebühren, z.B. Zollabgaben oder Einfuhrumsatzsteuer verweigern wollen, steht es dem Zoll frei, die Gebühren an den Absender weiterzugeben, die Waren zu retournieren oder zu vernichten. Sollte die Ware allerdings nicht dem Kaufvertrag entsprechen, schadhaft sein oder vor der Überlassung beschädigt worden sein, kann Ihnen der Zoll unter bestimmten Voraussetzungen die Gebühren erlassen oder erstatten. 

  • Wird immer Zoll verlangt?

    Sachwert und Art der Ware bestimmen, ob Sie Einfuhrabgaben zahlen müssen. Für Waren aus einem Drittland und einem Sachwert über 150 Euro müssen Sie Zoll zahlen, es sei denn, die Ware ist vom Zoll befreit.

  • Welche Arten von Zollsätzen gibt es?

    Die folgenden Zollsätze lassen sich unterscheiden: 

    • WTO-Zollsatz, auch MFN - (Most Favoured Nations) Zollsatz genannt
    • Genereller Zollsatz für Waren mit Ursprung in Ländern, die nicht Mitglied der WTO sind
    • Zollsatz aufgrund von Freihandelsabkommen
    • Zollsatz aufgrund allgemeiner Präferenzen für Waren mit Ursprung in Entwicklungsländern
    • Antidumping-, Antisubventions- und Schutzzölle
    • Außertarifliche Zollfreiheiten
  • Was kann ich zollfrei nach Deutschland einführen?

    Sie können verschiedene Waren zollfrei einführen. Dazu zählen unter anderem: 

    • Übersiedlungsgut
    • Heiratsgut
    • Erbschaftsgut
    • Rückwaren
    • Privatsendungen
    • Sendungen mit geringem Wert
    • Waren im persönlichen Gepäck Reisender
    • Schulmaterial
    • Zur Absatzförderung eingeführte Waren
    • Betriebsverlegung in die EU
    • Wissenschaftsgüter
    • usw.
  • Wird alles vom Zoll kontrolliert?

    Alle Waren, die in die EU verbracht werden sollen, unterliegen der Zollamtlichen Überwachung und werden mindestens stichprobenweise vom Zoll kontrolliert. Wünschen Sie sich genauere Informationen, welche zollrechtlichen Pflichten Sie erfüllen müssen, empfehlen wir Ihnen unsere Zollschulungen sowie Weiterbildungen zum ermächtigten Ausführer, registrierten Ausführer und zugelassenen Ausführer sowie zum Erhalt des AEO Zertifikats

  • Was kontrolliert der Zoll?

    Der Zoll kontrolliert die Ein- und Ausfuhr aller Waren. Unter anderem prüft er, ob Sie die korrekten Einfuhrabgaben zahlen und die notwendigen Genehmigungen vorlegen. Ebenso überprüft der Zoll, ob Unternehmen Mitarbeiter schwarz oder illegal beschäftigen und ob der Mindestlohn gezahlt wird.

  • Was ist beim Zoll verboten?

    Bei Im- und Export folgender Waren gelten Verbote beziehungsweise Beschränkungen: 

    • Waffen
    • gefährliche Stoffe 
    • verfassungswidrige/jugendgefährdende Medien 
    • Abfälle 
    • gefährliche Güter 
    • nicht zugelassene Arzneimittel
    • Betäubungsmittel 
    • nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Lebensmittel und Kosmetika 
    • exotische Tierarten
    • lebende Pflanzen 
    • gefälschte Produkte
    • Kunstwerke 
    • Antiquitäten

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Zoll und Aussenwirtschaft

Falsche Zollanmeldung Strafe und Haftung
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Wer haftet bei einer falschen Zollanmeldung? Wie sieht eine Strafe aus? Als Unternehmen, das im Im- und Export tätig ist, sollten Sie sich im Klaren sein.
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