Versandverfahren Zoll
Wir begleiten, beraten und schulen zu dem Thema Versandverfahren Zoll.
Die Einfuhrabgaben für Waren, die in die Zollgebiete der EU eingeführt werden, werden in der Regel beim Überschreiten der Grenzen der EU entrichtet.
• Sichere Ratschläge: Kompetente Beratung dank 30 Jahren Erfahrung in der Zollabwicklung, Zollberatung und Schulung
• Klärung aller Fragen: Persönlicher und schneller Kontakt bundesweit
• Schnelle Ergebnisse: Dank direkter örtlicher Nähe zu den Zollbehörden

Wir sind vernetzt
Versandverfahren Zoll:
Einfach erklärt
Das Versandverfahren Zoll ist ein wesentlicher Bestandteil des internationalen Handels. Es regelt den grenzüberschreitenden Warenverkehr unter zollamtlicher Überwachung und stellt sicher, dass die Nämlichkeit gesichert und alle vorgeschriebenen Zölle und Steuern korrekt erhoben werden. Unternehmen müssen beim Versandverfahren verschiedene Vorgaben einhalten, um den reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Beschreibung Versandverfahren Zoll
Sie können Nichtgemeinschaftswaren von einem Ort innerhalb eines Zollgebiets zu einem anderen Ort innerhalb desselben Zollgebiets, über ein anderes Zollgebiet oder zwischen zwei oder drei Zollgebieten im Rahmen des gemeinsamen Versandverfahren Zoll befördern. Zölle, Steuern und handelspolitische Maßnahmen sind dabei ausgesetzt. Die Zollabfertigung der Ware erfolgt am Bestimmungsort (z. B. bei der für den Empfänger zuständigen Zollstelle) und nicht bei der Ankunftszollstelle. Durch die Vereinfachung von Verfahren, wie z. B. der Genehmigung als zugelassener Versender, können Sie Zeit und Geld sparen.
Arten der Zollverfahren
Die wichtigsten Zollverfahren umfassen das Überlassungsverfahren, das Versandverfahren und das Ausfuhrverfahren. Jedes davon hat spezielle Anforderungen und beeinflusst den logistischen Ablauf erheblich.
Überlassungsverfahren
Hierbei handelt es sich um die endgültige Überführung der Ware in den freien Verkehr eines Landes. Dazu müssen alle Zölle und Einfuhrumsatzsteuern sowie gegebenenfalls weitere Abgaben entrichtet werden.
Versandverfahren
Dieses erlaubt den Transport von Waren durch verschiedene Länder oder Zollgebiete, ohne dass Abgaben erhoben werden. Bekannte Versandverfahren sind das Transitverfahren T1 und T2 innerhalb und außerhalb der EU.
Ausfuhrverfahren
Hierbei werden Waren aus der EU exportiert.
Das Verfahren stellt sicher, dass die gesetzlichen Exportrichtlinien eingehalten werden.
Wissen Sie, was Sie alles zu beachten haben?
- Die gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren, die früher mit Einheitspapier T1 und T2 abgewickelt wurden, müssen seit 2005 mit dem elektronischen Versandsystem NCTS durchgeführt werden.
- Sowohl das normale Verfahren als auch das vereinfachte Verfahren für Zugelassene Empfänger / Zugelassene Versender gelten sowohl für das normale Verfahren (wenn der Empfänger
- Versandverfahren erleichtern bestimmte Abläufe, bergen aber auch Risiken für beide Seiten, insbesondere für die Person, die das Verfahren durchführt (Auftraggeber), und für die Person, die das Verfahren erhält (Auftragnehmer).
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Vorteile des Versandverfahrens
Das Versandverfahren bietet zahlreiche Vorteile, darunter die Verringerung von Verwaltungsaufwand und -kosten.
Unternehmen profitieren von einer optimalen Nutzung internationaler Handelswege und einer verbesserten Lagerhaltung.

Ihr Nutzen - Versandverfahren Zoll
Unser Experte gibt Ihnen einen Überblick über die Vorschriften des gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren Zoll, ihren Anwendungsbereich und ihre praktische Handhabung.
Er führt Sie durch jeden Schritt des Verfahrens und erläutert die potenziellen Risiken in realen Szenarien, die für Ihr Unternehmen relevant sind. Sie werden diese neue Fähigkeit gut in Ihr Unternehmen und Ihren Alltag im Zollumfeld einbringen können. Ebenso erläutert er Ihnen die Unterschiede zu anderen Transitverfahren, wie z.B. Carnet TIR/ATA und die Voraussetzungen für die Anbindung an NCTS.
Herausforderungen und Lösungen
Unterschiedliche Zollbestimmungen und -verfahren können oft als Hindernis wahrgenommen werden. Eine fundierte zollrechtliche Beratung hilft Unternehmen dabei, diese Herausforderungen zu meistern und die handelsrechtlichen Anforderungen einzuhalten.
Um mehr über das Thema Versandverfahren Zoll zu erfahren oder individuelle Beratung zu erhalten, stehen Ihnen unsere Experten jederzeit zur Verfügung. Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine direkte Anfrage.
Hinweis - Versandverfahren Zoll
Als Seminarteilnehmer können Ihre spezifischen technischen und praktischen Fragen vor Beginn des Seminars einreichen. Der Referent wird Ihre Fragen während des Seminars und in den Pausen gerne beantworten.
Wenn Sie während des Seminars eine Frage stellen möchten, reichen Sie Ihre Frage bitte mindestens zwei Wochen vor Seminarbeginn über unser Online-Formular ein. Wir werden dann in der Lage sein, Ihre Frage einem der Referenten zuzuordnen.
Kostenlose AEO Beratung
Sie möchten durch eine AEO Zertifizierung Kosten verringern und Zeit bei der Abwicklung sparen?
Wir rufen Sie an oder kommen für ein Beratungsgespräch zu Ihnen und ermitteln Ihre Möglichkeiten.
Für Waren, die in das Zollgebiet der EU eingeführt werden, müssen beim Überschreiten der Grenze Abgaben entrichtet werden. Da die Waren in den meisten Fällen nicht an der Grenze verbleiben, sondern für einen Empfänger im Inland bestimmt sind, wurde für diesen Zweck ein spezielles Verfahren entwickelt, das "Versandverfahren". Nach Artikel 5 Absatz 1 Nr. 16 Buchstabe i) Absatz V ist das Versandverfahren ein besonderes Verfahren im Sinne von Art. 5(1) Nr. 16( Art. 210 Buchstabe a) UZK.


Besonderheit Brexit - Versandverfahren
Mit dem 1. Ab Januar 2021 wird das Vereinigte Königreich das gemeinsame Versandverfahren nutzen können. Damit können Waren aus der EU ab 1. Januar 2021 im gemeinsamen Versandverfahren in oder durch das Vereinigte Königreich befördert werden. Ebenso sind Sendungen aus Großbritannien nach Europa im Rahmen des gemeinsamen Zollverfahrens möglich.
Unterschied zwischen Unionsversandverfahren und gemeinsamen Versandverfahren
Wenn Sie zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich reisen, können Sie entweder das Carnet-Verfahren für die Europäische Union (EU) oder das Carnet International Travel Document (TIR) wählen. Für das TIR-Verfahren benötigen Sie ein verschlußsicheres Fahrzeug.
Versandverfahren mit Carnet TIR
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