First Class ratioconsult Logo

Erfolgreich zur AEO Zertifizierung.

AEO Zertifizierung

Vom AEO Zertifikat profitieren? Erhalten Sie mit unserer  Unterstützung das AEO Zertifikat.

Unternehmen, die über eine AEO-Zertifizierung verfügen, profitieren von speziellen Vergünstigungen im Zollabfertigungsmanagement.


• Sichere Ratschläge:
Kompetente Beratung dank 30 Jahren Erfahrung in der Zollabwicklung, Zollberatung und Schulung

Klärung aller Fragen: Persönlicher und schneller Kontakt bundesweit

Schnelle Ergebnisse: Dank direkter örtlicher Nähe zu den Zollbehörden

Jetzt kostenlose Beratung anfordern
Zoll- und Außenwirtschaft

Wir sind vernetzt

AEO Zertifikat: Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter



Auf dieser Seite können Sie sich zum Thema ZWB/AEO Zertifikat informieren.

Hinter der Abkürzung AEO steht die Bezeichnung „Authorized Economic Operator“.


In deutscher Sprache wird dies als ZWB „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter.“ bezeichnet.


Unternehmen, die über einen Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten verfügen, generieren dadurch viele Vorteile hinsichtlich der Zollabwicklung. Die Erteilung des AEO Status erfolgt durch den Zoll und ist in allen Mitgliedstaaten gültig  – ohne zeitliche Befristung.

Die Zulassung zum AEO gilt als Gütesiegel, das zunehmend von Kunden gefordert wird.


Für international tätige Unternehmen wird die AEO Zertifizierung teilweise vorausgesetzt und ist somit ein MUSS um sich auf dem Markt beweisen und weiter konkurrieren zu können.


Aber auch in Deutschland wird zunehmend mehr Wert auf die AEO Zulassung gelegt. So werden unter anderem von der versendenden Industrie und größeren Logistikunternehmen ausschließlich AEO zertifizierte Unternehmen eingesetzt.

Die Unternehmen setzen den AEO Status als Sicherheits- und Qualitätssiegel voraus.


Zulassung zum AEO - Schifftransporte
AEO Zertifikat - LKW Transporte

Die Zertifizierung als AEO kann durch die vom Zoll erteilte AEO Nummer (Zulassungsnummer des AEO / ZWB) nachgewiesen werden. Viele AEO zertifizierte Unternehmen werben auch mit ihrer AEO Nummer und dem AEO Logo.


Jede AEO Zulassungsnummer kann in der AEO Datenbank eingesehen bzw. kontrolliert werden, sofern die Unternehmen der Veröffentlichung Ihrer Daten zugestimmt haben.


Wer kann einen AEO Status erhalten?


Alle Unternehmen, vom Hersteller bzw. Produzenten einer Ware bis zum Endempfänger können den AEO Status beantragten bzw. erlangen.



Ziele der Implementierung einer AEO Zertifizierung


Ziel des AEO Status ist die Erreichung und Absicherung der gesamten internationalen Lieferkette,
indem nur noch zertifizierte Unternehmen an der internationalen Lieferkette beteiligt sind.

Die Zertifizierung durch die Zollverwaltung folgt der Idee, alle Unternehmen, die weltweit grenzüberschreitend tätig sind, zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie „sichere Teilnehmer“ am grenzüberschreitenden Warenverkehr sind.
Nicht zuletzt sind diese Bestrebungen auf die Ereignisse des 11. September 2001 zurückzuführen.


Kostenlose AEO Beratung

Sie möchten durch eine AEO Zer­ti­fi­zierung Kos­ten ver­ringern und Zeit bei der Ab­wick­lung sparen?

Wir rufen Sie an oder kommen für ein Be­ra­tungs­ge­spräch zu Ihnen und er­mitteln Ihre Mög­lich­kei­ten.

Gesetzliche Vorgaben



Die gesetzlichen Bestimmungen zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ergeben sich im Wesentlichen aus:

  • Art. 38, 39 UZK Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 962/2013)
  • Art. 5 UZK-TDK Delegierte Verordnung (EU) 2016/341
  • Art. 24-35 UZK-IA Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447
  • AEO Leitlinien (als Unterstützung vom Zoll zur Verfügung gestellt)

Vorteile einer Zertifizierung als AEO


Der AEO Status kann in drei verschiedenen Varianten erteilt werden. Die Vorteile und Bewilligungsvoraussetzungen unterscheiden sich hinsichtlich der Status Varianten.

AEO C


Das AEO-Zertifikat C „Zollrechtliche Vereinfachungen“ soll es dem AEO ermöglichen, zollrechtliche Vereinfachungen in Anspruch zu nehmen.

Dazu gehören vor allem die vereinfachten Verfahren im Rahmen der Ein- und Ausfuhr.

AEO S


Das AEO-Zertifikat S „Sicherheit“ soll dem Unternehmen Sicherheitserleichterungen gewähren.


Beispiele dafür sind:

  • ein Anspruch auf eine unverzügliche Kontrolle bei einer Zollbeschau und
  • die Abgabe eines reduzierten Datensatzes bei der Vorab-Anmeldung.

AEO C/S


Das AEO-Zertifikat C/S „Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit“ beinhaltet die Zertifikate AEO C und AEO S und ist der höchste Status, der erreicht werden kann.

Ergänzende Vorteile des AEO Status:

  • weniger häufige Prüfungen von Waren und Unterlagen (alle 3 Arten)
  • vorrangige Prüfung von zur Kontrolle ausgewählten Sendungen (alle 3 Arten)
  • bei Beantragung einer Bewilligung für die Inanspruchnahme zollrechtlicher Vereinfachungen werden die Voraussetzungen, die bereits bei der Erteilung des AEO-Zertifikats geprüft wurden, nicht erneut geprüft (für AEO-C und AEO-C/S)
  • reduzierter Datensatz bei der Abgabe von summarischen Eingangs- und Ausgangsmeldungen, sog. Vorabanmeldungen (für AEO-S und AEO-C/S)
  • Vorabunterrichtung bei beabsichtigten Kontrollen (für AEO-S und AEO-C/S)
  • verbesserte Zusammenarbeit mit dem Zoll
  • gegenseitigen Anerkennung zwischen der EU und USA von AEO und C-TPAT
  • Anerkennung des AEO-Status als Qualitätsmerkmal (vertrauenswürdiger Geschäftspartner)

AEO Zertifikat Schulungen


Wir schulen Inhouse und geben Webinare zur Erlangung des AEO Zertifikats:

  • AEO Kriterien und AEO Anforderungen
  • Vorteile der AEO Zertifizierung
  • Die Internationale Lieferkette
  • Allgemeine Sicherungsmaßnahmen
  • Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen
  • Lernkontrolle



Direkt zu den Schulungen

Externer Zollbeauftragter


Die wichtigsten Aufgaben eines Zollbeauftragten sind:

  • Kontrollen von Exportgütern
  • Kontrolle von Dokumenten für Im- und Export
  • Auftragsabwicklung im Import und Export
  • Ansprechpartner und Begleitung bei Zollprüfungen
  • Kontrolle der Einhaltung von Zollbewilligungen und zollrechtlichen Anforderungen
  • Richtiger Umgang und Überwachung mit dem IT-Verfahren ATLAS
Externer Zollbeauftragter

Wie kann der AEO Status beantragt werden?


Nachdem Sie im Unternehmen alles vorbereitet haben, können Sie einen Antrag beim für Ihr Unternehmen zuständigen Hauptzollamt stellen.


Das AEO Zertifikat wird nur bewilligt, wenn das Unternehmen die entsprechenden Kriterien erfüllt.


Darunter zählen unter anderem:

  • Ansässigkeit im Zollgebiet der Europäischen Union
  • bisher angemessene Einhaltung der Zollvorschriften
  • ordnungsgemäße Buchführung des Unternehmens
  • nachweisliche Zahlungsfähigkeit des Antragstellers
  • angemessene Sicherheitsstandards (nur von AEO S und AEO C/S zu erfüllen)
  • Sensibilisierung der Mitarbeiter / AEO Schulung
  • Erstellung einer Selbstbewertung (AEO Fragenkatalog)
  • Antragsstellung zur AEO Prüfung und Zertifizierung
  • Dokumentation – AEO Antrag, AEO Fragenkatalog, ggf. Nachweis der Sanktionslistenprüfung (umgangssprachlich auch Anti Terror Liste / compliance screening genannt) und weitere Anlagen und Nachweise beim Zoll einreichen


Der Dokumentationsbedarf ist teilweise unternehmensspezifisch


Setzen Sie beispielsweise Fremddienstleister ein, so muss sichergestellt werden, dass diese ordnungsgemäß mit der Ware bzw. Fracht umgehen. Die Sicherstellung der Anforderungen für Geschäftspartner und/oder Fremddienstleister kann beispielsweise durch eine eigene AEO Zulassung erfolgen oder für nicht selbst zertifizierte Unternehmen durch eine sogenannte Sicherheitserklärung für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte.

AEO-Zertifikat - Luftverkehr
AEO-Zertifikat - Dokumentationsbedarf

Unterstützung - Dokumentationsbedarf


Wir unterstützen Sie dabei den Dokumentationsbedarf für Ihr Unternehmen zu analysieren, die notwendige Dokumentation zu erstellen sowie die Anforderungen in Ihrem Unternehmen umzusetzen.
Ein Muster der Sicherheitserklärung für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (auch AEO Sicherheitserklärung genannt) finden Sie auf unserer Downloadseite.


Sollte Ihr Unternehmen bereits über die Zulassung als bekannter Versenderreglementierter Beauftragter oder eine ISO Zertifizierung verfügen, kann das Vorteile für Ihre AEO Zertifizierung bringen.
Mit Verweis auf die ISO Zertifizierungen, bzw. anderweitigen Zulassungen entsteht nicht nur von vornherein ein guter Eindruck, sondern es kann auch erheblicher Dokumentationsaufwand eingespart werden.

Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei


  • allen Ihren Fragen rund um das Thema AEO Zertifikat
  • der Analyse, welche Personen in Ihrem Unternehmen geschult werden müssen
  • der Schulung Ihrer Mitarbeiter / Mitarbeiterschulungen als Online- oder Frontalschulungen möglich
  • der Erstellung Ihres AEO Fragenkataloges und einem individuell für Sie angefertigtem Ordner „AEO“
  • allen anderen Dokumenten und Anträgen
  • der Vorbereitung, Organisation und Begleitung des Zulassungs-Audits durch den Zoll
  • der Durchführung von internen Monitorings
  • der Betreuung im gesamten Bereich AEO
  • der Aufrechterhaltung und Umsetzung im Unternehmen (alle Anforderungen bezgl. der Zollanforderungen im Zusammenhang mit dem Fragenkatalog AEO)


Wir sind für Sie da!


Für Ihre Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an unter
+49 (0)61 05 963 04 10 oder schicken Sie uns eine Email

an info@first-class-ratioconsult.de

Ihre Ansprechpartner ist Thomas Stiegler.



FAQs AEO Zertifikat

  • 1. Ist die AEO-Bewilligung auch für kleine Unternehmen geeignet?

    Der Begriff des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten umfasst einen engeren Kreis von Personen, dem die Zollverwaltung besonderes Vertrauen schenkt. Dieses Vertrauen wird mit bestimmten Vorteilen belohnt. Jedem Wirtschaftsbeteiligten kann der Status "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter" bewilligt werden, wenn er die vorgeschriebenen Kriterien erfüllt, z.B. Zahlungsfähigkeit, Einhaltung der Zollvorschriften, zufriedenstellendes Buchführungssystem und gegebenenfalls die Einhaltung bestimmter Sicherheitsstandards. Die einmal geprüften Kriterien müssen dann  bei der Beantragung von weiteren Vereinfachungen auch in anderen Mitgliedsstaaten nicht noch einmal geprüft werden. Er hat dann Anspruch auf die entsprechenden Erleichterungen und Vereinfachungen. Eine Steigerung des AEO ist SASP (Single Authorization for Simplified Procedures) - eine einzige Bewilligung für vereinfachte Verfahren (sog. Zentrale Zollabwicklung). Der Handel kann seine Zollgeschäfte aus einem einzigen Mitgliedsstaat zentralisiert steuern und kann sich auf die Verwendung nur einer einzigen Sprache usw. beschränken.

  • 2. Können Unternehmen einen einzigen AEO-Antrag stellen, oder muss jeder rechtlich abhängige Geschäftsbereich einen eigenen AEO-Antrag stellen?

    Ein AEO-Antrag ist stets von der kleinsten rechtlich selbständigen Einheit als Ganzes zu stellen. Aus diesem Grund können Mutterkonzerne sowie rechtlich unselbständige Standorte oder Niederlassungen keinen eigenen AEO Antrag stellen.

  • 3. Ist es möglich, während des Antragsverfahrens die Bewilligungsart zu ändern?

    Ja. Um die Bewilligungsart während des Antragsverfahrens zu ändern, reicht es aus, dem bewilligenden Hauptzollamt einen formlosen aber schriftlichen Antrag zur Änderung der Bewilligungsart - ggf. mit ergänzenden sicherheitsrelevanten Unterlagen - zu übersenden. In diesen Fällen erfolgt keine förmliche Ablehnung des ursprünglichen Antrags durch das bewilligende Hauptzollamt.

  • 4. Von wem darf das AEO-Logo verwendet werden?

    Das AEO-Logo darf ausschließlich von Inhabern einer AEO-Bewilligung verwendet werden. Das AEO-Logo erhalten Inhaber bei der zuständigen Zollstelle, welche die AEO-Bewilligung ausgestellt hat. Die Europäische Kommission als Inhaberin des Copyrights hat darauf hingewiesen, dass die Verwendung des Logos durch Unternehmen, die über keine AEO-Bewilligung verfügen, eine Verletzung des Urheberrechts darstellt, die gerichtlich verfolgt werden kann.

  • 5. Sind zollrechtliche Vereinfachungen wie z.B. Zugelassener Ausführer zwingend an den AEO-Status geknüpft?

    Unternehmen können weiterhin zollrechtliche Vereinfachungen bewilligt werden, ohne dass diese AEO sind. Darüber hinaus bleiben bereits bestehende Vereinfachungen gültig. Jedoch erleichtert der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten den Erhalt anderer zollrechtlicher Bewilligungen maßgeblich.

  • 6. Werden Unternehmen ohne AEO-Status schlechter gestellt, wenn sie eine AEO-Bewilligung einführen?

    Da das Ziel die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher ist, sind Unternehmen den Zollbehörden willkommen, wenn sie den Status eines AEO erlangen möchten. Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte ist in allen Mitgliedstaaten gültig und zeitlich nicht befristet. Um die sichere Lieferkette einhalten zu können, ist eine weltweite Anerkennung des AEO-Status notwendig. Bisher wurden entsprechende Abkommen mit der Schweiz, Norwegen, Japan, den USA und China unterzeichnet. Weitere Verhandlungen mit Drittländern laufen derzeit.

  • 7. Was kostet die AEO-Bewilligung?

    Grundsätzlich gilt, dass die Zollverwaltung keine Gebühr für die AEO-Bewilligung erhebt. Jedoch ist zu bedenken, dass Investitionen notwendig sein können, um z.B. die Sicherheitsstandards zu erreichen, die wiederum folgende Vorteile mit sich bringen: 

    • Verbesserte Überwachung des Versandprozesses und der zugehörigen Aktivitäten
    • Klarere und transparentere organisatorische Rollen und Verantwortlichkeiten
    • Bessere Richtlinien und Praktiken für die Einstellung und den Austritt von Mitarbeitern 
    • Verbessertes Sicherheitsmanagement
    • Größere Genauigkeit bei Versandinformationen und Aufzeichnungen 
    • Zuverlässige und qualitative Bewertung von Geschäftspartnern 

  • 8. Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrages auf eine AEO-Bewilligung?

    Der potenzielle AEO muss eine Selbsteinschätzung seiner Geschäftstätigkeit vornehmen, um die Sicherheitsstandards zu erfüllen. Er muss den Fragenkatalog ausfüllen und bei seinem zuständigen HZA einreichen. Die Qualität der Antworten und die Unternehmensgröße spielen ebenfalls eine Rolle. Spätestens nach 120 Tagen ist jedoch über den Antrag zu entscheiden. Eine Verlängerung der Frist ist möglich. Wenn der Zollbehörden sich davon überzeugt haben, dass der Wirtschaftsbeteiligte sämtliche geforderten Standards einhält, wird die Bewilligung vom Zoll erteilt. Diese Bewilligung unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung. 


Unsere Zollseminare
& Schulungen

31
Jan

Seminar

SEMINAR Zoll Grundlagen für Einsteiger

Hier finden Sie weitere Informationen zu der Schulung Zollgrundlagen für Einsteiger, online oder als Präsenzkurs.
31
Jan

Seminar

Individuelle Zollschulungen Inhouse

Hier finden Sie weitere Informationen zu individuelle Zollschulungen Inhouse
31
Jan

Seminar

Brexit Import Export

Hier finden Sie weitere Informationen zu der Schulung Brexit Import Export als Präsenz und Online Kurs speziell für Mitarbeiter in der Logistik.
31
Jan

Seminar

Präferenzrecht Warensprung

Informationen zu der Schulung Präferenzrecht und Warensprung speziell für Mitarbeiter in der Logistik.
31
Jan

Seminar

Einfuhrzollverfahren

Hier finden Sie weitere Informationen zu der Schulung Einfuhrzollverfahrenals Präsenz und Online Kurs speziell für Mitarbeiter in der Logistik.
31
Jan

Seminar

Ausfuhrzollverfahren

Zu dem Thema Ausfuhrzollverfahren bieten wir auch Online-Kurse an, die Rund um die Uhr alleine absolviert werden können..
31
Jan

Seminar

Versandverfahren Zoll

Hier finden Sie weitere Informationen als Präsenz zu dem Versandverfahren Zoll und Online Kurs speziell für Mitarbeiter in der Logistik.
31
Jan

Seminar

Sicherheitsunterweisung AEO

Hier finden Sie Schulungen zur Zollabwicklung für Import und Export sowie die Mitarbeiterschulung AEO.

Übersicht unserer Leistungen (PDF)

Sie möchten von individuell zugeschnittenen
Zollschulungen und Beratungen profitieren?

Kostenloses und unverbindliches Angebot anfordern

Wünschen Sie einen Besuch?


Wenn Sie Fragen haben und eine schnelle Antwort wünschen, vergessen Sie bitte nicht, Ihre Telefonnummer anzugeben.

Gern stehen wir Ihnen für Terminabsprachen zur Verfügung.


First Class ratioconsult GmbH

Thomas Stiegler

Starkenburgstr. 10

64546 Mörfelden-Walldorf

Kontaktformular


Jetzt kostenlose Erstberatung anfordern

Kontaktieren Sie uns

Neuigkeiten zu den Themen
Zoll und Aussenwirtschaft

Falsche Zollanmeldung Strafe und Haftung
12 Apr., 2024
Wer haftet bei einer falschen Zollanmeldung? Wie sieht eine Strafe aus? Als Unternehmen, das im Im- und Export tätig ist, sollten Sie sich im Klaren sein.
Share by:
Erfahrungen & Bewertungen zu FCM Ratio