Ermächtigter Ausführer
Durch die Bewilligung zum Ermächtigten Ausführer (EA) sind Erleichterungen besonders willkommen und ein wirkungsvolles Instrument, um den Verfahrensablauf aufseiten der Wirtschaftsbeteiligten enorm zu vereinfachen.
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Was darf ein ermächtigter Ausführer?
Die Selbstzertifizierung ermöglicht es dem Inhaber einer Bewilligung, das Ursprungsland der Waren selbständig und in eigener Verantwortung anzugeben ("präferenzrechtliche Ursprungserklärungen" anzugeben).
Darüber hinaus verlangen immer mehr neue Freihandelsabkommen, wie das Abkommen der Europäischen Union mit Südkorea, die elektronische Genehmigung (EA) als Voraussetzung für die Ausstellung von Präferenzzertifikaten.
Als EA können Sie auch vorverarbeitete Warenverkehrsbescheinigungen A.TR für die Verbringung von Waren aus der Türkei verwenden.
Die Vorteile eines ermächtigten Ausführers
Unterm Strich brauchen Sie keine Warenverkehrsbescheinigungen wie die ATR, die EUR 1 oder die EUR MED mehr, die von den zuständigen Zollämtern ausgestellt werden. Wenn wir diese Vereinfachung nutzen, können wir auf lange Sicht viel Zeit und Geld sparen.
Aber der Zoll erwartet von Ihnen eine Gegenleistung für die gewährte Befreiung.
Was sind die Verpflichtungen eines ermächtigten Ausführers?
Als Ermächtigter Ausführer (EA) sind Sie unter anderem für folgende Aufgaben zuständig:
- Verwenden Sie die A.TR-Bescheinigung nur im Handel mit der Türkei für Waren im freien Verkehr.
- Stellen Sie nur dann eine Ursprungserklärung auf der Rechnung aus, wenn die Ware ihren Ursprung im Sinne der einschlägigen Präferenzregelung hat.
- Der Nachweis der Herkunft oder der Freiverkehrseigenschaften kann jederzeit möglich sein.
- Übernahme der Verantwortung für die ordnungsgemäße Anwendung des Verfahrens
- Sie müssen die Aufzeichnungen 10 Jahre lang aufbewahren, nachdem sie erstellt wurden.
Der Nachweis ist der Zollbehörde auf Verlangen jederzeit vorzulegen.
Punkten Sie bei Ihren Vorgesetzten, indem Sie einen Plan vorschlagen, wie Sie diese Vereinfachung ausnutzen können Skizzieren Sie die Vorteile der Vereinfachung und stellen Sie sie den Verpflichtungen gegenüber.
Bevor Sie eine solche Genehmigung beantragen, sollten Sie die folgenden Hinweise sorgfältig beachten.
Holger Hille im Interview mit Thomas Stiegler
Problemfall: Fehlende Präferenz
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„Praxis Tipp 1.“
Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass es in der Regel sinnvoll und manchmal sogar notwendig ist, vor der Antragstellung mit den Zollbeamten Kontakt aufzunehmen, um die Verfahren und eventuell erforderliche Anpassungen der Arbeitsabläufe zu erörtern und zu diskutieren.
Hier können Sie durch eine gute Vorarbeit auf jeden Fall glänzen.
Wie beantragen Sie ein EA (Ermächter Ausführer)?
Die Inanspruchnahme der Vereinfachungen eines EA muss Ihnen vom Zoll bewilligt werden.
In der Regel ist das Hauptzollamt, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat, für die Genehmigung Ihrer Einfuhr-/Ausfuhrdokumente zuständig. Es ist Ihnen überlassen, welche Form des Antrag hat, das ist nicht zwingend vorgeschrieben. Ein spezielles Antragsformular existiert nicht.
Der Antrag muss jedoch die folgenden Angaben enthalten, unabhängig davon, ob er schon einmal eingereicht wurde oder nicht:
- Ihr Name und die Adresse Ihres Unternehmens
- die zuständige Kontaktperson im Unternehmen, die über Kontaktdaten verfügt (z. B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Ort der Lagerung und Aufbewahrung der präferenzrechtlichen Unterlagen
- Zollbewilligungsnummern für bereits erteilte vereinfachte oder Zollverfahren (z. B. aktive Veredelung, Zolllagerverfahren).
- EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification number - Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten)
- Liste der Länder, in die zu Präferenzbedingungen exportiert werden soll, und voraussichtliche (geschätzte) Anzahl der monatlichen Ausfuhren je Präferenzregelung.
Bei der Beantragung der EA-Genehmigung müssen Sie Ihre Gewerbeanmeldung oder einen Auszug aus dem Handelsregister beifügen. Kümmern Sie sich zeitnah darum.
Zusätzlich verlangt der Zoll eine so genannte Arbeits- und Organisationsanweisung (AUO).
Sie weisen nach, dass Ihre interne Organisationsstruktur die Einhaltung der oben genannten Verpflichtungen gewährleistet. Auch diese Unterlagen sollten Sie vor der Einreichung Ihrer Antragsstellung vorbereiten.
Welche Anforderungen müssen die
Arbeits- und Organisationsanweisungen erfüllen?
Je nach Größe und Struktur, internen Abläufen, hierarchischen Strukturen und Zuständigkeiten können die Anforderungen von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein. Daher gibt die Tabelle nur einen allgemeinen Überblick über die im Kurs behandelten Themen.
Unternehmenstätigkeit
Je nach Art Ihrer Geschäftstätigkeit (Produktion oder Handel) sind unterschiedliche Präferenzregelungen für Sie relevant. Für den Handel sind häufig Nachweise (Unterlagen) über den Ursprung von Waren oder Materialien erforderlich. Bei der Produktion und Herstellung hingegen geht es in der Regel eher um die Gesetze, die den Erwerb des Ursprungs einer Ware regeln. Stellen Sie daher Ihre Geschäftstätigkeit ausführlich und nachvollziehbar dar (z. B. Beschreibung des Warenkreises).
Zuständigkeiten und Gesamtverantwortung
Für die rechtskonforme und ordnungsgemäße Umsetzung des Verfahrens ist die Gesamtverantwortliche Person im Unternehmen anzugeben. Diese Person sollte neben den notwendigen Qualifikationen im Präferenzrecht auch die Befugnis besitzen, in betriebliche Abläufe steuernd einzugreifen.
Sie ist für die Überwachung der Mitarbeiter zuständig, die die Präferenznachweise ausstellen, und sorgt für die Einhaltung und korrekte Anwendung der Ursprungsregeln durch diese Mitarbeiter.
Die Personen, die Präferenznachweise ausstellen und/oder das Ursprungsland einer Ware angeben, müssen identifiziert und benannt werden.
Bitte geben Sie für beide Personen ihre Position im Unternehmen und ihre Kontaktdaten an.
Unterschriftsberechtigte
Handschriftliche
Ursprungserklärungen müssen von Hand unterzeichnet werden, bevor sie angenommen werden können.
Sie müssen angeben, wer befugt ist, im Namen des Unternehmens zu handeln.
Wir empfehlen, dass Sie von der Notwendigkeit einer handschriftlichen Unterschrift befreit werden können.
Fügen Sie zu diesem Zweck eine "Verpflichtungserklärung" in Ihren Vertrag ein, die wie folgt lautet: "Ich erkläre hiermit, dass ich die volle Verantwortung für alle Angaben auf der Rechnung oder anderen Dokumenten übernehme, die mich identifizieren, als hätte ich sie handschriftlich verfasst."
Organisation der Wareneingänge und ordnungsgemäße Lagerung
Im Rahmen der AuO ist darzustellen wie und ggf. mit welcher Software wird der Wareneingang erfasst. Sie müssen festlegen, wann, wie und von wem die Wareneingänge in das System eingegeben werden sollen. Sie müssen dafür sorgen, dass eindeutig erkennbar ist, ob die Waren aus einem EU-Land, aus einer anderen Vertragspartei oder aus keiner Vertragspartei stammen.
Um diese Produkte zu lagern, müssen zunächst Vorkehrungen getroffen werden, damit sie identifiziert und den bevorzugten vorläufigen Dokumenten, präferenziellen Vorpapieren (auch nachträglich), zugeordnet werden können.
Dazu gehören Vorschriften über den Nachweis von Herkunftsmerkmalen (z.B. Lieferantenerklärungen, Präferenznachweise) für Vorprodukte oder Material, z.B. Arbeitsanweisungen.
Anweisungen für die Arbeit
Sie müssen verbindliche Regelungen für die Bearbeitung der einzelnen Fragen unter präferenzrechtlichen Gesichtspunkten treffen, einschließlich der Frage, ob der Antragsteller zusätzliche Nachweise vorlegen darf.
Themen wie z.B.:
- Ersuchen um vorläufige Dokumente, die nach dem Präferenzrecht erforderlich sind (z. B. Lieferantenerklärungen, Nachweise für Präferenzen).
- Vorabprüfung von Dokumenten (z. B. Gültigkeit von Erklärungen, Rechtzeitigkeit von Anträgen)
- Interne Zuständigkeiten für die Prüfung und Anforderung von Unterlagen
- Dokumentations- und Archivierungsvorschriften (insbesondere Anforderungen an Dokumente in ihrer ursprünglichen Form).
- Anweisungen zum Erwerb der Ursprungseigenschaft von Ausfuhrwaren
„Praxis Tipp 2“
Da es so viele verschiedene Arten von Unternehmen gibt, ist diese Tabelle nur als allgemeiner Leitfaden und nicht als erschöpfende Checkliste gedacht. Daher raten wir davon ab, Mustervorlagen oder gar vorgedruckte Formulare für eine AuO zu verwenden. Die AuO ist ein sehr persönliches Dokument, das individuell nach den jeweiligen Bedingungen ausgearbeitet werden muss.
Sicherstellung einer effektiven Kommunikation
Stellen Sie sicher, dass die organisatorischen Abläufe den notwendigen internen Informationsfluss gewährleisten.
Alle Mitarbeiter, die Präferenznachweise ausstellen, müssen die relevanten herkunftsbezogenen Informationen rechtzeitig erhalten, damit sie ihre Aufgaben korrekt erledigen können. Festlegung von Maßnahmen und Leitlinien für die interne Überwachung und eines Eskalationsplans für den Fall, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden.
Erstellen Sie den Antrag auf Bewilligung eines EA selbstständig. Ihre AuO sollte an die internen Gegebenheiten Ihres Unternehmens angepasst und auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sein. Sie können die Dokumente AuO, die Sie bereits für den Zoll vorbereitet haben, bei dem vorher vereinbarten Treffen mit den Zollbeamten besprechen und diskutieren. Sobald Sie als EA zertifiziert sind, ist es einfach, die notwendigen Anpassungen und Änderungen vorzunehmen.
Wir sind für Sie da!
Für Ihre Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an unter +49 (0)61 05 963 04 10 oder schicken Sie uns eine Email.
an info@first-class-ratioconsult.de
Ihre Ansprechpartner ist Thomas Stiegler.
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