Wie funktioniert der Export von Waren in Drittländer?
Der Export von Waren in Drittländer unterliegt besonderen Vorschriften und Anforderungen. Beispielsweise benötigen Sie eine EORI-Nummer und müssen verschiedene Exportdokumente bereithalten. Um reibungslose Lieferungen sicherzustellen und mögliche Probleme zu vermeiden, ist es wichtig, die Grundlagen des Exports in Drittländer zu kennen.
Voraussetzungen für den Export in Drittländer
Im Vergleich zum Handel mit einem EU-Mitgliedsland unterliegt der Export in ein Drittland strengeren Bestimmungen und Anforderungen.
Zu den Drittländern zählen sämtliche Staaten, die weder Teil der Europäischen Union (EU) noch zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zählen. So gehören etwa Island, Liechtenstein und Norwegen nicht zur EU, sind aber Mitglied des EWR. Das heißt, die Einfuhr und Ausfuhr aus diesen Ländern ist zollfrei. Großbritannien hingegen zählt, sei seinem Austritt aus der EU, als Drittland.
Sollten Sie Waren in ein Drittland ausführen wollen, müssen Sie unter anderem die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Gewerbeanmeldung und Eintrag im Handelsregister: Als Unternehmen, das Exportgeschäfte tätigt, müssen Sie über eine gültige Gewerbeanmeldung verfügen. Diese sollten Sie beim zuständigen Ordnungsamt oder dem Gewerbeamt Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde beantragen. Bei bestimmten Unternehmensformen wie Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) oder Personengesellschaften (OHG) müssen Sie Ihr Unternehmen zusätzlich ins Handelsregister eintragen lassen.
- EORI-Nummer: Für den Export in Drittländer benötigen Sie eine EORI-Nummer (Economic Operator Registration and Identification Number). Diese Nummer dient zur Identifizierung Ihrer schriftlichen und elektronischen Zollmeldungen. Sie können die EORI-Nummer online beantragen.
- Aufenthaltsgenehmigung: Als Gewerbetreibender aus einem Drittland benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, die eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit erlaubt. Diese Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Sie sind sich unsicher, ob Sie alle nötigen Voraussetzungen für den Verkehr Ihrer Waren erfüllen? Gerne beraten wir Sie bei all Ihren Maßnahmen in Zoll und Außenwirtschaft. Eine Übersicht aller relevanten Dokumente für den Export Ihrer Waren finden Sie in unserem Downloadcenter.

Welche Ausfuhrdokumente benötigen Sie?
Um einen reibungslosen Export von Waren über die nationalen Grenzen hinaus in ein Drittland zu gewährleisten, benötigen Sie als Versender verschiedene Exportdokumente:
- Ausfuhranmeldung: Die Ausfuhranmeldung müssen Sie im Rahmen Ihrer Zollanmeldung beim zuständigen Zollamt einreichen. Sie enthält Informationen über die ausgeführten Waren, Empfänger und Bestimmungsort. Die Anmeldung Ihrer Waren können Sie entweder elektronisch über das ATLAS-Ausfuhrverfahren vornehmen oder mündlich an der EU-Außengrenze (sofern der Wert der Waren unter 1.000 Euro liegt).
- Handelsrechnung: Die Handelsrechnung enthält Angaben über Preis und Menge Ihrer Waren. Sie dient als Grundlage für die Zollabwicklung.
- Ausfuhrnachweis: Mit dem Ausfuhrnachweis bestätigen Sie, dass die Waren das Steuergebiet der EU verlassen.
Beachten Sie, dass der Zoll weitere Dokumente anfordern könnte, etwa das Ursprungszeugnis, Einfuhrlizenzen oder Warenverkehrsbescheinigungen. Idealerweise halten Sie Zertifikate bereit, mit denen Sie spezifische Anforderungen des Importlandes nachweisen.
Umsatzsteuer beim Export in Drittländer
Wenn Sie Waren von einem EU-Land in ein Drittland exportieren, müssen Sie keine Umsatzsteuer zahlen. Allerdings sollten Sie nachweisen können, dass die Waren tatsächlich das Umsatzsteuergebiet der EU verlassen haben (Ausfuhrnachweis).
Importieren Sie hingegen eine Ware aus einem Drittland, erhebt der Zoll Einfuhrumsatzsteuer.
Weitere Aspekte für den Export
Um einen reibungslosen Exportablauf zu gewährleisten, ist es wichtig, die Zollvorschriften des Importlandes zu kennen und zu verstehen. Idealerweise informieren Sie sich vorab über die Einfuhrbestimmungen. Klären Sie, ob Warenbeschränkungen oder -verbote gelten und ob besondere Zertifikate oder Lizenzen erforderlich sind.
Ebenso ist es ratsam, im Vorfeld die Lieferbedingungen mit dem Käufer abzustimmen. Eine Orientierungshilfe bezüglich international üblicher Richtlinien bieten die sogenannten Incoterms (International Commercial Terms).
Diese umfassen folgende Aspekte:
- Lieferort
- Übergang von Kosten und Risiken
- Zuständigkeiten für Transport und Zollabwicklung
Einige Produkte oder Technologien können Exportbeschränkungen unterliegen, insbesondere sensible Güter. Hierzu gehören beispielsweise Chemikalien oder Maschinen, die potenziell zur Herstellung von Raketentriebwerken und Panzerfahrzeugen verwendet werden könnten.
Fazit: Export von Waren in Drittländer
Der Export von Waren in Drittländer erfordert eine genaue Planung und Vorbereitung. Nur auf diese Weise können Sie die zollrechtlichen Anforderungen erfüllen. Um eine reibungslose Ausfuhr sicherzustellen, sollten Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die richtigen
Exportdokumente zur Verfügung halten. Um Steuern und Kosten zu sparen, gilt es, sich gut über die Zollvorschriften im Importland zu informieren.
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