Zollschuldentstehung
Zollschuldentstehung- Welche Personen können bei einer Zollschuld nach Art. 77 UZK Zollschuldner werden?
Wer im Falle einer Zollschuldentstehung zum Zollschuldner werden kann, ist in Art. 77 Abs. 3 des Zollkodex der Union (UZK) geregelt. Demnach tragen die folgenden Personen die Zollschuld:
- der Anmelder,
- ein indirekter Zollvertreter, den Sie für Ihr Unternehmen beauftragen
- die Person, die die zur Anmeldung wichtigen Daten liefert.
Der Datenlieferant ist jedoch nur dann als Zollschuldner haftbar, wenn er wusste, dass er unrichtige Angaben gemacht hat oder dies hätte wissen müssen.
Sie haben Fragen zur Zollschuldentstehung oder zu anderen Themen in Zoll und Außenwirtschaft, beispielsweise zum Versandverfahren oder Luftsicherheit? Wir beraten Sie gerne.
Zollschuldentstehung - Was ist eine Zollgestellung?
Mit der
Zollgestellung informieren Sie den Zoll darüber, dass eine für ein Zollverfahren angemeldete Ware eingetroffen ist und überprüft werden soll. Es handelt sich also um eine elektronische Mitteilung, die Sie an das Zollamt schicken.
Der Zoll überprüft Ihre Ware direkt am Amtsplatz. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass Ihre Ware an einem zuvor angemeldeten und zugelassenen Ort überprüft wird.
Erfahren Sie mehr zu Ihren Rechten und Pflichten bei der Zollschuldentstehung: Bilden Sie sich in einer unserer Zollschulungen fort oder erlangen Sie ein Zertifikat zum ermächtigten Ausführer, registrierten Ausführer oder zugelassenen Ausführer.
Zollschuldentstehung - Wer ist der Anmelder Zoll?
Der Anmelder ist die Person, die eine Zollanmeldung im eigenen Namen abgibt oder in deren Namen die Zollanmeldung erfolgt (Art. 77 Abs. 3 UZK). Im Falle einer Zollschuldentstehung trägt der Anmelder die Zollschuld.
Als Anmelder obliegt es Ihnen, Waren zu bestellen. Sie sind in der Lage, alle erforderlichen Unterlagen zu sammeln, zu erstellen und vorzulegen. Entsprechend ist der Anmelder nicht zwangsläufig der Eigentümer der anzumeldenden Waren. Spediteure, Importeure und ein indirekter Vertreter können für Sie die Funktion des Anmelders übernehmen. Sobald der Anmelder die schriftliche Zollanmeldung unterschreibt, ist er für deren Richtigkeit haftbar.
Was sind Einfuhrabgaben Zoll?
Wenn Sie eine Ware aus einem Drittland importieren, fallen Einfuhrabgaben an. Zu den Einfuhrabgaben zählen:
- Einfuhrumsatzsteuer (EUSt): Die EUSt ist bei der Einfuhr von Waren aus einem Nicht-EU-Land mit einem Sachwert über 150 Euro zu zahlen. Die EUSt entspricht der Umsatzsteuer von 19 beziehungsweise 7 Prozent. Von der EUSt befreit sind alle Waren, für die Sie in Deutschland auch keine Umsatzsteuer zahlen müssen.
- Zoll: Für jede Ware gilt innerhalb der EU ein anderer Zollsatz. Zoll müssen Sie erst ab einem Warenwert von über 150 Euro zahlen.
- Verbrauchsteuer: Die Verbrauchsteuer gilt für bestimmte Waren, etwa Alkohol, Tabak und Kaffee.

Wer haftet bei falscher Zollanmeldung?
In der Regel haftet der Anmelder, der Datenlieferant oder der indirekte Vertreter bei Fehlern in der Zollanmeldung. Auch der vertretene Zollschuldner trägt einen Teil der Zollschuld. Diese kann allerdings erlöschen.
Können Sie nachweisen, dass es sich nicht um einen Täuschungsversuch handelt, besteht die Möglichkeit einer Heilung. Das Gleiche gilt, wenn Sie nachträglich Ihren Fehler bereinigen oder wenn für Ihren Fall bestimmte Ausnahmen gelten. Sie sind so etwa nicht haftbar, wenn die Waren vom Zoll eingezogen werden. Wenn Sie Waren, die Sie weder verwendet noch verbraucht haben, aus dem Zollgebiet verbracht haben, entfällt die Zollschuld ebenfalls.
Wer haftet bei falscher Verzollung?
Kommt es bei der Zollanmeldung zu einem Fehler und es entsteht eine Zollschuld, haftet der Anmelder für diese. Der Anmelder ist die Person, in deren Namen die Zollanmeldung erfolgt. Auch ein indirekter Zollvertreter oder der Datenlieferant können bei einer falschen Verzollung haftbar gemacht werden.
Ist der Zoll für Steuerhinterziehung zuständig?
Stellt der Zoll eine Steuerhinterziehung fest, informiert dieser die zuständigen Finanzbehörden, sodass ein Strafverfahren eröffnet werden kann.
Als Berater oder externer Zollbeauftragter stellen wir die Richtigkeit Ihrer Zollaktivitäten sicher. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung.
Häufig gestellte Fragen - FAQ
Kontaktieren Sie uns
