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Lassen Sie sich von uns bei der Zollschadensbearbeitung helfen und begleiten!
ANGEBOT IN 24 STUNDEN
Unser Team erstellt Ihnen schnellstmöglich ein Angebot
Zollberatung
Schnelle und unbürokratische Unterstützung; Individuell auf Ihre Situation zugeschnitten.
Webinare & Frontalschulungen
Unser Zollspezialisten beraten Sie individuell und bedarfsgerecht.
Wir beraten Sie bei: Zollbeschwerden, Anträgen auf Rückgabe oder Erlass, Anfragen von Zollbehörden, Unregelmäßigkeiten in Zollverfahren, Zollbürgschaften und Versicherungen für Zollverbindlichkeiten.
Nach UZK 79 gilt der auf der Versandrechnung vermerkte Zollschaden aus Fehlmengen oder Überschüssen als Abgabenschuld ersten Ranges, die dann zum Entzug der zollamtlichen Überwachung führt. Sowie, auch wenn die Ware falsch beschrieben oder die Zollrechtliche Warenerfassung fehlerhaft erfasst wurde, gilt der Entzug. Das gleiche Ergebnis kann eintreten, wenn der Zollstatus geändert wird (z. B. von T1 auf T2) oder wenn das Versanddokument nicht vorgelegt wird.
Das Ergebnis der Zusammenstellung enthält gegebenenfalls die EuSt (Mehrwertsteuer).
Die Zölle werden auf der Grundlage von Handelsrechnungen erhoben. Sollte es bei dem Entzug gemäß ZK verlaufen, werden keine Präferenzen gewährt. Wenn keine Rechnung oder ein anderer Wertnachweis vorliegt, wie z. B. bei der AWB, werden die Abgaben geschätzt. Bei der Schätzung der Abgaben kommt es meist zu einem höheren Betrag als der tatsächliche Warenwert.
Das Gleiche gilt, wenn das Versanddokument mehrere Positionen enthält; in diesem Fall gelten die ZK 202/203 ff. Bei solchen Mehrmengen handelt es sich um Freigut, für welches beim Zoll nachweise, vorgelegt werden müssen. Der erste Zollschuldner ist der, der die Ware entzogen hat. Sobald eine Person dabei wissentlich mitgewirkt hat, handelt es sich hierbei um einen weiteren Zollschuldner.
Beide erhalten den Abgabenbescheid, sollte jeder bezahlen bekommen alle den Betrag zurück, abgesehen von demjenigen der den Betrag als erster gezahlt hat. Vollstreckungsmaßnahmen werden zunächst beim Zollschuldner durchgeführt werden.
Für den Hauptverpflichteten ist das Versandverfahren abgeschlossen, sobald der Empfänger, der den zollrechtlichen Status der Waren kennt, diese erhalten hat. Daraus schließend ist auf dem Beförderungspapier / Frachtbrief CMR zu vermerken, ob die genannte Sendung in Kenntnis Ihrer Eigenschaft als Zollgut übernommen wurde. Er ist verpflichtet, die unveränderten Zollwaren innerhalb der vorgesehenen Frist bei der zuständigen Zollstelle oder einer anderen Bestimmungszollstelle zu gestellen. Der Hauptverpflichtete des T1 sollte unverzüglich von allen Einfuhrabgaben und möglichen Zollstrafen befreit werden, die sich aus der Verletzung der oben genannten Verpflichtung ergeben können.
Wir bieten Unterstützung und Beratung in der Zollschadensbearbeitung und legen bei Bedarf Einspruch für Sie ein.
Wissen zu teilen und unseren Kunden dadurch neue Potentiale zu erschließen – diesem Gedanken ist die Marke First Class ratioconsult GmbH entsprungen.
Ins Leben gerufen von langjährigen Profis aus den Bereichen Training, Managementberatung, Logistik und Luftsicherheit sowie in der Zoll Beratung.
Gemeinsam haben wir in der letzten Dekade tausende von Beratungsprojekte begleitet und strategisch zum Erfolg geführt.
Als Zollschaden wird jede Art von Verlust oder Beschädigung Ihrer Ware bezeichnet, die während des Zollverfahrens beziehungsweise einer Zollabwicklung auftreten. Diese Schäden können durch eine Vielzahl von Faktoren entstehen, etwa menschliche Fehler, mechanische Ausfälle, Naturkatastrophen und Diebstahl.
Unter anderem kann es passieren, dass Sie oder Ihr Spediteur die erforderlichen Zolldokumente nicht korrekt ausgefüllt haben. Ebenso kommt es zu einem Zollschaden, wenn die Waren nicht ordnungsgemäß verpackt oder gelagert wurden. In bestimmten Fällen kann es zu Unstimmigkeiten im Versandverfahren kommen. Entzieht der Zoll Ihre Waren aus seinem Überwachungslager, handelt es sich ebenfalls um einen Zollschaden. In all diesen Fällen kommen erhebliche Mehrkosten auf Sie zu, sofern Sie nicht schnell handeln.
Die Zollschadensbearbeitung trägt dazu bei, Ihre finanziellen Verluste zu minimieren, die durch einen Zollschaden entstehen. Es handelt sich um einen Prozess, mit dem Sie sicherstellen, dass Sie alle zollrechtlichen Verpflichtungen erfüllen. Ohne eine effektive Zollschadensbearbeitung besteht die Gefahr hoher Strafen und Nachzahlungen, die Ihre Geschäftstätigkeit erheblich beeinträchtigen könnten.
Das Ziel der Zollschadensbearbeitung ist es, dass Sie eine angemessene Entschädigung für eventuelle Verluste oder Beschädigungen erhalten.
Sobald Sie einen Zollschaden feststellen, sollten Sie diesen so schnell wie möglich bei der zuständigen Behörde melden. In der Regel müssen Sie hierfür einen Schadensbericht oder eine Schadensanmeldung einreichen. Ein Schadensbericht enthält detaillierte Informationen über den Vorfall sowie die betroffenen Waren, einschließlich der Art des Schadens, des Warenwerts sowie aller relevanten Umstände, die zu dem Schaden geführt haben könnten.
Um einen Zollschaden zu bearbeiten, sind verschiedene Dokumente erforderlich. Dazu gehören unter anderem der Frachtbrief und der Kaufvertrag.
Des Weiteren sollten Sie die folgenden Unterlagen vorlegen:
Diese Dokumente sind wichtig, um die Schadenshöhe zu bestimmen.
Die Bearbeitungszeit für einen Zollschaden hängt von verschiedenen Faktoren ab. Je nach Art des Schadens, der Komplexität des Falles und der Arbeitsbelastung der Zollbehörde variiert die Bearbeitungszeit. In einigen Fällen kann die Bearbeitung mehrere Wochen oder sogar Monate in Anspruch nehmen.
Es gibt verschiedene Strategien, mit denen Sie die Zollschadensbearbeitung beschleunigen sowie Verzögerungen vermeiden. Eine sorgfältige Vorbereitung ist das A und O. Den Prozess beschleunigen Sie außerdem, wenn Sie die folgenden Schritte unternehmen:
Es gibt mehrere Maßnahmen, mit denen Sie das Risiko von Zollschäden und damit verbundenen Ansprüchen minimieren. Dazu gehören unter anderem die Wahl zuverlässiger Transport- und Logistikpartner, die Einhaltung aller relevanten Vorschriften und Standards und die sorgfältige Verpackung und Kennzeichnung Ihrer Waren.
Um ein reibungsloses Zollverfahren zu gewährleisten, sollten Sie zudem die folgenden Punkte umsetzen:
Auch hier kann sich die Zusammenarbeit mit zuverlässigen und erfahrenen Zollagenten, -beratern und -dienstleistern lohnen. Diese stehen Ihnen bei all Ihren Fragen zur Seite, übernehmen für Sie die Zollabwicklung und helfen Ihnen, Fehler zu vermeiden.
Ein professioneller Dienstleister kann einen wertvollen Beitrag zur Zollschadensbearbeitung leisten, indem er die folgenden Aufgaben übernimmt:
Die First Class Management GmbH ist Ihr verlässlicher Partner für sämtliche Anliegen im Bereich Zoll und Außenwirtschaft sowie bei der Zollschadensbearbeitung. Unser Serviceangebot reicht von der Bearbeitung von Zollschäden bis hin zu speziellen Mitarbeiterschulungen. Mit unserem fundierten Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung ermöglichen wir die reibungslose Abwicklung Ihrer internationalen Geschäfte. Auf diese Weise optimieren wir Ihre internen Prozesse und minimieren gleichzeitig Ihr unternehmerisches Risiko.
Sie möchten durch eine Beratung Kosten verringern und Zeit bei der Abwicklung sparen?
Wir rufen Sie an oder kommen für ein Beratungsgespräch zu Ihnen und ermitteln Ihre Möglichkeiten.
Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der AEO Zertifizierung für Ihr Unternehmen.
Thomas Stiegler
Geschäftsführer Zollspezialist, Zolltrainer und Zolltrainer seit über 30 Jahren
Mit unseren Zollberatungen und Schulungen
wird Ihr Unternehmen in den Prozessabläufen
ökonomisch besser aufgestellt.
Wir sorgen für Prozessoptimierung
innerhalb der Zollabwicklung.
Kay Höft
Rechtsanwalt
EU-Dual-Use-Verordnung, operative und strategische Vorbereitung & Anwendung nach der EU-Dual-Use-Reform
Lösungen nach Außenwirtschaftsvorschriften und -gesetzen sowie nach Sekundärrecht und Verwaltungsermessen
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Mit unserer Zollberatung und Zollschulung ökonomisch besser aufgestellt.
Peter Heidelberger
Zolltrainer, AEO und zollrechtliche Bewilligungen
Wir sorgen für eine Optimierung Ihrer Zollabläufe
Ermittlung und Bewertung der außenwirtschafts- und zollrechtlichen Zuverlässigkeit.
Horst P. Pressler-Höft
Diplom Fachwirt, staatlich vereidigter Zollgutachter, Sachverständiger Zoll und Außenwirtschaft
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Wir helfen Ihnen die Speditionssoftware - Logistiksoftware Logisis praxisbezogen einzuführen.
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IT Beratung und Schulung für den Einsatz einer Zoll Software
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Zollabläufe und Abwicklung.
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„Seit mehr als 10 Jahren übernimmt das Unternehmen die Aufgabe eines Zollbeauftragten.
Das Team erledigt alle Zollanfragen, Unstimmigkeiten und Zolleinsprüche/Erstattungen im Versandverfahren für unser Unternehmen. Ferner den Bereich Mitarbeiterschulungen sowie die Aufgaben im Sektor Luftsicherheit und Datenschutz. Wir lernten das Team als Kompetenz und absolut Zuverlässige kennen. Sie haben einen sehr guten Ruf hier am Flughafen Frankfurt."
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