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EORI-Nummer beantragen: So gelingt der Einstieg in den Außenhandel

Wer grenzüberschreitend Waren handelt, kommt an der EORI-Nummer nicht vorbei. Sie ist das Fundament jeder Zollanmeldung innerhalb der Europäischen Union – und ohne sie läuft buchstäblich nichts. Wer die Beantragung auf die lange Bank schiebt, riskiert Verzögerungen, Lieferausfälle und im schlimmsten Fall empfindliche Bußgelder.

Dieser Beitrag erklärt, was die EORI-Nummer ist, wer sie benötigt, wie man sie beantragt – und welche Fehler man dabei unbedingt vermeiden sollte.

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Was ist die EORI-Nummer?

EORI steht für „Economic Operators Registration and Identification". Es handelt sich um eine EU-weit einheitliche Kennnummer, die Unternehmen und Privatpersonen bei der Teilnahme am Außenhandel eindeutig identifiziert – vergleichbar mit einer Steuernummer, nur eben für den Zollbereich.

Die Nummer besteht aus einem Länderkürzel (für Deutschland: „DE") gefolgt von einer individuellen Zahlenfolge. Sie gilt EU-weit und muss bei jeder Zollanmeldung angegeben werden – beim Import ebenso wie beim Export.

Wer benötigt eine EORI-Nummer?


Grundsätzlich gilt: Jeder, der am Außenhandel teilnehmen möchte, benötigt eine EORI-Nummer. Das betrifft:


  • Unternehmen, die Waren aus Drittländern importieren oder in Drittländer exportieren
  • Spediteure und Logistikdienstleister, die im Namen ihrer Kunden Zollanmeldungen abgeben
  • Privatpersonen, die regelmäßig oder gewerblich Waren über EU-Außengrenzen bewegen


Rein innergemeinschaftliche Lieferungen innerhalb der EU sind davon ausgenommen – hier gelten keine Zollformalitäten. Sobald jedoch Waren die EU-Außengrenze überschreiten, ist die EORI-Nummer Pflicht.

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Schritt-für-Schritt: EORI-Nummer beantragen


Die Beantragung läuft in Deutschland über das Informations- und Wissensmanagement Zoll (IWM Zoll) und ist grundsätzlich unkompliziert. So geht man vor:


  1. Antrag vorbereiten: Halten Sie Ihre Unternehmens- oder Steuernummer sowie alle relevanten Kontaktdaten bereit.
  2. Online-Antrag stellen: Der Antrag wird über das sogenannte IBA-Formular (Internet Beteiligten Antrag) gestellt – direkt über das Zollportal des deutschen Zolls.
  3. Alternativer Weg: Wer keinen Online-Zugang nutzen möchte, kann den Antrag auch schriftlich per Fax einreichen: Telefax 0351 44834-444, Telefon 0351 44834-540.
  4. Bearbeitung abwarten: Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel wenige Werktage. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihre EORI-Nummer schriftlich.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet


Auch wenn der Prozess überschaubar wirkt, gibt es einige Stolpersteine, die zu Verzögerungen führen können:


  • Unvollständige Angaben: Fehlende oder fehlerhafte Unternehmensdaten sind der häufigste Grund für eine verzögerte Bearbeitung. Alle Felder sorgfältig und korrekt ausfüllen.
  • Zu späte Beantragung: Die EORI-Nummer sollte beantragt werden, bevor die erste Sendung die EU-Grenze passiert – nicht erst dann, wenn der erste Auftrag vorliegt.
  • Verwechslung mit der Umsatzsteuer-ID: Die EORI-Nummer ist kein Ersatz für die USt-IdNr. und umgekehrt. Beide Nummern erfüllen unterschiedliche Zwecke und sind unabhängig voneinander zu beantragen.
  • Fehlende Aktualisierung: Ändert sich die Unternehmensstruktur – etwa durch eine Umfirmierung – muss die EORI-Registrierung entsprechend aktualisiert werden.

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