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AEO Zertifizierung
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Unternehmen, die über eine AEO-Zertifizierung verfügen, profitieren von speziellen Vergünstigungen im Zollabfertigungsmanagement.
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AEO Zertifikat: Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
Auf dieser Seite können Sie sich zum Thema ZWB/AEO Zertifikat informieren.
Hinter der Abkürzung AEO steht die Bezeichnung „Authorized Economic Operator“.
In deutscher Sprache wird dies als ZWB „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter.“ bezeichnet.
Unternehmen, die über einen Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten verfügen, generieren dadurch viele Vorteile hinsichtlich der Zollabwicklung. Die Erteilung des AEO Status erfolgt durch den Zoll und ist in allen Mitgliedstaaten gültig – ohne zeitliche Befristung.
Die Zulassung zum AEO gilt als Gütesiegel, das zunehmend von Kunden gefordert wird.
Für international tätige Unternehmen wird die AEO Zertifizierung teilweise vorausgesetzt und ist somit ein MUSS um sich auf dem Markt beweisen und weiter konkurrieren zu können.
Aber auch in Deutschland wird zunehmend mehr Wert auf die AEO Zulassung gelegt. So werden unter anderem von der versendenden Industrie und größeren Logistikunternehmen ausschließlich AEO zertifizierte Unternehmen eingesetzt.
Die Unternehmen setzen den AEO Status als Sicherheits- und Qualitätssiegel voraus.


Die Zertifizierung als AEO kann durch die vom Zoll erteilte AEO Nummer (Zulassungsnummer des AEO / ZWB) nachgewiesen werden. Viele AEO zertifizierte Unternehmen werben auch mit ihrer AEO Nummer und dem AEO Logo.
Jede AEO Zulassungsnummer kann in der AEO Datenbank eingesehen bzw. kontrolliert werden, sofern die Unternehmen der Veröffentlichung Ihrer Daten zugestimmt haben.
Wer kann einen AEO Status erhalten?
Alle Unternehmen, vom Hersteller bzw. Produzenten einer Ware bis zum Endempfänger können den AEO Status beantragten bzw. erlangen.
Ziele der Implementierung einer AEO Zertifizierung
Ziel des AEO Status ist die Erreichung und Absicherung der gesamten internationalen Lieferkette,
indem nur noch zertifizierte Unternehmen an der internationalen Lieferkette beteiligt sind.
Die Zertifizierung durch die Zollverwaltung folgt der Idee, alle Unternehmen, die weltweit grenzüberschreitend tätig sind, zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie „sichere Teilnehmer“ am grenzüberschreitenden Warenverkehr sind.
Nicht zuletzt sind diese Bestrebungen auf die Ereignisse des 11. September 2001 zurückzuführen.
Kostenlose AEO Beratung
Sie möchten durch eine AEO Zertifizierung Kosten verringern und Zeit bei der Abwicklung sparen?
Wir rufen Sie an oder kommen für ein Beratungsgespräch zu Ihnen und ermitteln Ihre Möglichkeiten.
Gesetzliche Vorgaben
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ergeben sich im Wesentlichen aus:
- Art. 38, 39 UZK Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 962/2013)
- Art. 5 UZK-TDK Delegierte Verordnung (EU) 2016/341
- Art. 24-35 UZK-IA Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447
- AEO Leitlinien (als Unterstützung vom Zoll zur Verfügung gestellt)
Vorteile einer Zertifizierung als AEO
Der AEO Status kann in drei verschiedenen Varianten erteilt werden. Die Vorteile und Bewilligungsvoraussetzungen unterscheiden sich hinsichtlich der Status Varianten.
AEO C
Das AEO-Zertifikat C „Zollrechtliche Vereinfachungen“ soll es dem AEO ermöglichen, zollrechtliche Vereinfachungen in Anspruch zu nehmen.
Dazu gehören vor allem die vereinfachten Verfahren im Rahmen der Ein- und Ausfuhr.
AEO S
Das AEO-Zertifikat S „Sicherheit“ soll dem Unternehmen Sicherheitserleichterungen gewähren.
Beispiele dafür sind:
- ein Anspruch auf eine unverzügliche Kontrolle bei einer Zollbeschau und
- die Abgabe eines reduzierten Datensatzes bei der Vorab-Anmeldung.
AEO C/S
Das AEO-Zertifikat C/S „Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit“ beinhaltet die Zertifikate AEO C und AEO S und ist der höchste Status, der erreicht werden kann.
Ergänzende Vorteile des AEO Status:
- weniger häufige Prüfungen von Waren und Unterlagen (alle 3 Arten)
- vorrangige Prüfung von zur Kontrolle ausgewählten Sendungen (alle 3 Arten)
- bei Beantragung einer Bewilligung für die Inanspruchnahme zollrechtlicher Vereinfachungen werden die Voraussetzungen, die bereits bei der Erteilung des AEO-Zertifikats geprüft wurden, nicht erneut geprüft (für AEO-C und AEO-C/S)
- reduzierter Datensatz bei der Abgabe von summarischen Eingangs- und Ausgangsmeldungen, sog. Vorabanmeldungen (für AEO-S und AEO-C/S)
- Vorabunterrichtung bei beabsichtigten Kontrollen (für AEO-S und AEO-C/S)
- verbesserte Zusammenarbeit mit dem Zoll
- gegenseitigen Anerkennung zwischen der EU und USA von AEO und C-TPAT
- Anerkennung des AEO-Status als Qualitätsmerkmal (vertrauenswürdiger Geschäftspartner)
AEO Zertifikat Schulungen
Wir schulen Inhouse und geben Webinare zur Erlangung des AEO Zertifikats:
- AEO Kriterien und AEO Anforderungen
- Vorteile der AEO Zertifizierung
- Die Internationale Lieferkette
- Allgemeine Sicherungsmaßnahmen
- Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen
- Lernkontrolle
Externer Zollbeauftragter
Die wichtigsten Aufgaben eines Zollbeauftragten sind:
- Kontrollen von Exportgütern
- Kontrolle von Dokumenten für Im- und Export
- Auftragsabwicklung im Import und Export
- Ansprechpartner und Begleitung bei Zollprüfungen
- Kontrolle der Einhaltung von Zollbewilligungen und zollrechtlichen Anforderungen
- Richtiger Umgang und Überwachung mit dem IT-Verfahren ATLAS
Wie kann der AEO Status beantragt werden?
Nachdem Sie im Unternehmen alles vorbereitet haben, können Sie einen Antrag beim für Ihr Unternehmen zuständigen Hauptzollamt stellen.
Das AEO Zertifikat wird nur bewilligt, wenn das Unternehmen die entsprechenden Kriterien erfüllt.
Darunter zählen unter anderem:
- Ansässigkeit im Zollgebiet der Europäischen Union
- bisher angemessene Einhaltung der Zollvorschriften
- ordnungsgemäße Buchführung des Unternehmens
- nachweisliche Zahlungsfähigkeit des Antragstellers
- angemessene Sicherheitsstandards (nur von AEO S und AEO C/S zu erfüllen)
- Sensibilisierung der Mitarbeiter / AEO Schulung
- Erstellung einer Selbstbewertung (AEO Fragenkatalog)
- Antragsstellung zur AEO Prüfung und Zertifizierung
- Dokumentation – AEO Antrag, AEO Fragenkatalog, ggf. Nachweis der Sanktionslistenprüfung (umgangssprachlich auch Anti Terror Liste / compliance screening genannt) und weitere Anlagen und Nachweise beim Zoll einreichen
Der Dokumentationsbedarf ist teilweise unternehmensspezifisch
Setzen Sie beispielsweise Fremddienstleister ein, so muss sichergestellt werden, dass diese ordnungsgemäß mit der Ware bzw. Fracht umgehen. Die Sicherstellung der Anforderungen für Geschäftspartner und/oder Fremddienstleister kann beispielsweise durch eine eigene AEO Zulassung erfolgen oder für nicht selbst zertifizierte Unternehmen durch eine sogenannte Sicherheitserklärung für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte.


Unterstützung - Dokumentationsbedarf
Wir unterstützen Sie dabei den Dokumentationsbedarf für Ihr Unternehmen zu analysieren, die notwendige Dokumentation zu erstellen sowie die Anforderungen in Ihrem Unternehmen umzusetzen.
Ein Muster der Sicherheitserklärung für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (auch AEO Sicherheitserklärung genannt) finden Sie auf unserer Downloadseite.
Sollte Ihr Unternehmen bereits über die Zulassung als bekannter Versender, reglementierter Beauftragter oder eine ISO Zertifizierung verfügen, kann das Vorteile für Ihre AEO Zertifizierung bringen.
Mit Verweis auf die ISO Zertifizierungen, bzw. anderweitigen Zulassungen entsteht nicht nur von vornherein ein guter Eindruck, sondern es kann auch erheblicher Dokumentationsaufwand eingespart werden.
Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei
- allen Ihren Fragen rund um das Thema AEO Zertifikat
- der Analyse, welche Personen in Ihrem Unternehmen geschult werden müssen
- der Schulung Ihrer Mitarbeiter / Mitarbeiterschulungen als Online- oder Frontalschulungen möglich
- der Erstellung Ihres AEO Fragenkataloges und einem individuell für Sie angefertigtem Ordner „AEO“
- allen anderen Dokumenten und Anträgen
- der Vorbereitung, Organisation und Begleitung des Zulassungs-Audits durch den Zoll
- der Durchführung von internen Monitorings
- der Betreuung im gesamten Bereich AEO
- der Aufrechterhaltung und Umsetzung im Unternehmen (alle Anforderungen bezgl. der Zollanforderungen im Zusammenhang mit dem Fragenkatalog AEO)
Wir sind für Sie da!
Für Ihre Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an unter
+49 (0)61 05 963 04 10 oder schicken Sie uns eine Email
an info@first-class-ratioconsult.de
Ihre Ansprechpartner ist Thomas Stiegler.
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